Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 2 Behandlung der saarländischen Vorauszahlungen bei der Zuerkennung von Kriegsschadenrente
(1) Die saarländischen Vorauszahlungen sind bei der Zuerkennung von Kriegsschadenrente nach dem Lastenausgleichsgesetz so zu behandeln, als ob im Zeitpunkt ihrer Gewährung ein Anspruch auf Hauptentschädigung erfüllt worden wäre. (2) Soweit saarländische Vorauszahlungen der Zuerkennung von Unterhaltshilfe auf Lebenszeit nach Absatz 1 entgegenstehen, wird die Erfüllung auf Antrag rückgängig gemacht; hierfür gilt § 278a Abs. 6 Nr. 1 des Lastenausgleichsgesetzes entsprechend. Ist der Antrag auf Gewährung von Unterhaltshilfe vor der Zuerkennung des Anspruchs auf Hauptentschädigung gestellt worden, so wirkt ein innerhalb eines Jahres nach der Zuerkennung gestellter Antrag, die Erfüllung rückgängig zu machen, auf den Zeitpunkt des ersten Antrags zurück; die Jahresfrist endet nicht vor dem 31. Mai 1972.
§ 2 Behandlung der saarländischen Vorauszahlungen bei der Zuerkennung von Kriegsschadenrente
(1) Die saarländischen Vorauszahlungen sind bei der Zuerkennung von Kriegsschadenrente nach dem Lastenausgleichsgesetz so zu behandeln, als ob im Zeitpunkt ihrer Gewährung ein Anspruch auf Hauptentschädigung erfüllt worden wäre. (2) Soweit saarländische Vorauszahlungen der Zuerkennung von Unterhaltshilfe auf Lebenszeit nach Absatz 1 entgegenstehen, wird die Erfüllung auf Antrag rückgängig gemacht; hierfür gilt § 278a Abs. 6 Nr. 1 des Lastenausgleichsgesetzes entsprechend. Ist der Antrag auf Gewährung von Unterhaltshilfe vor der Zuerkennung des Anspruchs auf Hauptentschädigung gestellt worden, so wirkt ein innerhalb eines Jahres nach der Zuerkennung gestellter Antrag, die Erfüllung rückgängig zu machen, auf den Zeitpunkt des ersten Antrags zurück; die Jahresfrist endet nicht vor dem 31. Mai 1972.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.