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Briefwechsel vom 28. März 1957 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Staate Israel über den Handelsverkehr zwischen den beiden Ländern

Confederation · 0.946.294.491.1 · treaty

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Briefwechsel vom 28. März 1957 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Staate Israel über den Handelsverkehr zwischen den beiden Ländern

0.946.294.491.1 AS 1959 311 Übersetzung Briefwechsel vom 28. März 1957 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Staate Israel über den Handelsverkehr zwischen den beiden Ländern (Stand am 15. Oktober 1956) Übersetzung des französischen Originaltextes. Am 28. März 1957 fand zwischen dem Gesandten der Schweiz in Israel und dem Direktor der Wirtschaftsabteilung im Aussenministerium des Staates Israel ein Briefwechsel über den Handelsverkehr zwischen den beiden Ländern statt. Der Inhalt des schweizerischen Schreibens, der mit dem Inhalt des israelischen Schreibens übereinstimmt, lautet wie folgt: Schweizerische Gesandtschaft in Israel Jerusalem, den 28. März 1957 Herrn Moshe Bartur Direktor der Wirtschaftsabteilung im Aussenministerium Jerusalem Herr Direktor, Unter Bezugnahme auf das am 14. September 1956 in Bern unterzeichnete «Gemeinsame Protokoll zwischen der Schweiz und dem Staate Israel über den Handelsverkehr zwischen den beiden Ländern» und auf die in diesem Zusammenhang geführten Besprechungen habe ich die Ehre, Ihnen unser Einvernehmen darüber zu bestätigen, dass genanntes Protokoll auch für das Fürstentum Liechtenstein gilt, solange es mit der Schweiz durch einen Zollanschlussvertrag verbunden ist. Genehmigen Sie, Herr Direktor, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung. F. Heg Gesandter der Schweiz in Israel SR 0.946.294.491

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