Propose a change

V vom 8. November 2005 über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren (ÖAWSV)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 26 Verweise auf andere als auf europäische technische Spezifikationen bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte

1) Auf europäische technische Spezifikationen bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte muss nicht verwiesen werden, wenn: a) es keine technische Möglichkeit gibt, die Übereinstimmung eines Erzeugnisses mit den europäischen Spezifikationen in zufriedenstellender Weise festzustellen; b) die Anwendung der europäischen technischen Spezifikationen den Auftraggeber entweder zur Verwendung von Erzeugnissen oder Materialien zwingen würde, deren Einsatz mit bereits in Betrieb genommenen Einrichtungen oder Geräten nicht vereinbar ist oder wenn sie unverhältnismässig hohe Kosten oder unverhältnismässige technische Schwierigkeiten verursacht. Dies gilt nur im Rahmen einer klar bezeichneten und festgelegten Strategie, die auf die Verpflichtung zur Übernahme europäischer technischer Spezifikationen innerhalb einer bestimmten Frist abzielt; c) der Gegenstand des Auftrages von innovativer Art ist und die Anwendung der europäischen technischen Spezifikationen aus diesem Grund nicht angemessen wäre; d) die betreffende europäische Spezifikation für die geplante spezielle Ausführung ungeeignet ist oder den seit ihrer Verabschiedung eingetretenen technischen Entwicklungen nicht Rechnung trägt. Die Auftraggeber, die diese Abweichungsmöglichkeit in Anspruch nehmen, teilen der zuständigen Normungsstelle oder jeder anderen zur Revision der europäischen Spezifikation befugten Stelle mit, aus welchen Gründen sie die europäischen Spezifikationen für ungeeignet halten und beantragen deren Revision. 2) Unter liechtensteinischen Normen und technischen Spezifikationen werden auch in Liechtenstein zur Anwendung gelangende Normen und technische Spezifikationen verstanden. 3) Die Auftraggeber teilen den an einem Auftrag interessierten Unternehmen auf Verlangen die technischen Spezifikationen mit, die regelmässig in ihren Ausschreibungsunterlagen genannt werden oder die sie bei Aufträgen, die Gegenstand der regelmässigen Bekanntmachungen sind, benutzen wollen. Diese Spezifikationen werden elektronisch, uneingeschränkt, vollständig, unentgeltlich und unmittelbar zugänglich gemacht. Ist dies nach Art. 34a Abs. 2 dieser Verordnung oder Art. 22 Abs. 1 des Gesetzes nicht möglich, werden die technischen Spezifikationen auf anderem Weg als elektronisch zugänglich gemacht. 4) Soweit sich solche technischen Spezifikationen aus Dokumenten ergeben, die interessierten Unternehmen elektronisch, uneingeschränkt, vollständig, unentgeltlich und unmittelbar zur Verfügung stehen, genügt eine Bezugnahme auf diese Dokumente.

Your change, as a redline

Art. 26 Verweise auf andere als auf europäische technische Spezifikationen bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte

1) Auf europäische technische Spezifikationen bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte muss nicht verwiesen werden, wenn: a) es keine technische Möglichkeit gibt, die Übereinstimmung eines Erzeugnisses mit den europäischen Spezifikationen in zufriedenstellender Weise festzustellen; b) die Anwendung der europäischen technischen Spezifikationen den Auftraggeber entweder zur Verwendung von Erzeugnissen oder Materialien zwingen würde, deren Einsatz mit bereits in Betrieb genommenen Einrichtungen oder Geräten nicht vereinbar ist oder wenn sie unverhältnismässig hohe Kosten oder unverhältnismässige technische Schwierigkeiten verursacht. Dies gilt nur im Rahmen einer klar bezeichneten und festgelegten Strategie, die auf die Verpflichtung zur Übernahme europäischer technischer Spezifikationen innerhalb einer bestimmten Frist abzielt; c) der Gegenstand des Auftrages von innovativer Art ist und die Anwendung der europäischen technischen Spezifikationen aus diesem Grund nicht angemessen wäre; d) die betreffende europäische Spezifikation für die geplante spezielle Ausführung ungeeignet ist oder den seit ihrer Verabschiedung eingetretenen technischen Entwicklungen nicht Rechnung trägt. Die Auftraggeber, die diese Abweichungsmöglichkeit in Anspruch nehmen, teilen der zuständigen Normungsstelle oder jeder anderen zur Revision der europäischen Spezifikation befugten Stelle mit, aus welchen Gründen sie die europäischen Spezifikationen für ungeeignet halten und beantragen deren Revision. 2) Unter liechtensteinischen Normen und technischen Spezifikationen werden auch in Liechtenstein zur Anwendung gelangende Normen und technische Spezifikationen verstanden. 3) Die Auftraggeber teilen den an einem Auftrag interessierten Unternehmen auf Verlangen die technischen Spezifikationen mit, die regelmässig in ihren Ausschreibungsunterlagen genannt werden oder die sie bei Aufträgen, die Gegenstand der regelmässigen Bekanntmachungen sind, benutzen wollen. Diese Spezifikationen werden elektronisch, uneingeschränkt, vollständig, unentgeltlich und unmittelbar zugänglich gemacht. Ist dies nach Art. 34a Abs. 2 dieser Verordnung oder Art. 22 Abs. 1 des Gesetzes nicht möglich, werden die technischen Spezifikationen auf anderem Weg als elektronisch zugänglich gemacht. 4) Soweit sich solche technischen Spezifikationen aus Dokumenten ergeben, die interessierten Unternehmen elektronisch, uneingeschränkt, vollständig, unentgeltlich und unmittelbar zur Verfügung stehen, genügt eine Bezugnahme auf diese Dokumente.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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