Propose a change

V vom 8. November 2005 über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren (ÖAWSV)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 29 b) Ohne vorgängige Bekanntmachung

Oberhalb der Schwellenwerte darf das Verhandlungsverfahren ohne vorgängige Bekanntmachung in folgenden Fällen zur Anwendung gelangen: a) wenn im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgängiger Bekanntmachung keine oder keine geeignete Offerten oder keine oder keine geeignete Bewerbungen abgegeben worden sind, sofern die ursprünglichen Auftragsbedingungen nicht grundlegend geändert werden. Eine Offerte ist ungeeignet, wenn sie irrelevant für den Auftrag ist und ohne wesentliche Abänderung den in den Ausschreibungsunterlagen genannten Bedürfnissen und Anforderungen des Auftraggebers offensichtlich nicht entsprechen kann. Eine Bewerbung ist ungeeignet, wenn der Bewerber ausgeschlossen wird oder werden kann oder wenn er die Eignungskriterien nicht erfüllt; b) wenn ein Auftrag nur zu Forschungs-, Experiment-, Studien- oder Entwicklungszwecken dient und nicht mit dem Ziel der Gewinnsicherung oder der Deckung von Forschungs- und Entwicklungskosten durchgeführt wird und sofern diese Vergabe eines derartigen Auftrags einer Bekanntmachung für Folgeaufträge, die insbesondere diese Ziele verfolgen, nicht vorgreift; c) wenn die Bau-, Liefer- oder Dienstleistung aus einem der folgenden Gründe nur von einem bestimmten Bewerber oder Offertsteller erbracht oder bereitgestellt werden kann: 1. Erschaffung oder Erwerb eines einzigartigen Kunstwerks oder einer einzigartigen künstlerischen Leistung als Ziel der Auftragsvergabe; 2. nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen; 3. Schutz von Ausschliesslichkeitsrechten, einschliesslich der Rechte des geistigen Eigentums. Die Ausnahmen nach Ziff. 2 und 3 gelten nur dann, wenn es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist; d) wenn äusserst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit unvorhergesehenen Ereignissen, die der Auftraggeber nicht voraussehen konnte, es nicht zulassen, die für das offene, das nicht offene oder das Verhandlungsverfahren mit vorgängiger Bekanntmachung vorgeschriebenen Fristen einzuhalten. Dabei dürfen die Umstände für die Begründung der äussersten Dringlichkeit nicht dem Auftraggeber zuzuschreiben sein (Dringlichkeitsfälle); e) im Falle von Lieferaufträgen bei zusätzlichen Lieferungen des ursprünglichen Unternehmers, die entweder zur teilweisen Erneuerung von Lieferungen oder Einrichtungen oder zur Erweiterung von bestehenden Lieferungen oder Einrichtungen bestimmt sind, sofern ein Wechsel des Unternehmers dazu führen würde, dass der Auftraggeber Lieferungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismässige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde; f) Aufgehoben g) bei neuen Bau- oder Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Bau- oder Dienstleistungen bestehen, die vom selben Auftraggeber an das Unternehmen vergeben werde, das den ersten Auftrag erhalten hat, sofern sie einem Grundprojekt entsprechen und dieses Projekt Gegenstand eines ersten Auftrages war, der nach einer Bekanntmachung vergeben wurde. Im Grundprojekt sind der Umfang möglicher zusätzlicher Bau- oder Dienstleistungen sowie die Bedingungen, unter denen sie vergeben werden, anzugeben. Die Möglichkeit der Anwendung dieses Verfahrens wird bereits bei der Ausschreibung für das erste Vorhaben angegeben; der für die Fortführung der Bau- oder Dienstleistungen in Aussicht genommene Gesamtauftragswert wird vom Auftraggeber bei der Berechnung des Schwellenwertes berücksichtigt; h) wenn es sich um die Lieferung von Waren handelt, die an Börsen notiert und gekauft werden; i) Aufgehoben k) bei Gelegenheitskäufen, wenn Lieferungen aufgrund einer besonders günstigen Gelegenheit, die sich für einen sehr kurzen Zeitraum ergeben hat, zu einem Preis gekauft werden können, der erheblich unter den normalerweise marktüblichen Preisen liegt; l) bei dem zu besonders günstigen Bedingungen erfolgenden Erwerb von Lieferungen oder Dienstleistungen entweder bei einem Lieferanten, der seine gewerbliche Tätigkeit endgültig einstellt, oder bei Insolvenzverwaltern im Rahmen eines Insolvenzverfahrens oder eines gleichartigen Verfahrens; m) im Falle von Dienstleistungsaufträgen, wenn im Anschluss an einen Wettbewerb der Auftrag gemäss den Wettbewerbsbestimmungen an den Gewinner oder an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben werden muss. Im letzteren Fall müssen alle Gewinner des Wettbewerbs zur Teilnahme an den Verhandlungen aufgefordert werden.

Your change, as a redline

Art. 29 b) Ohne vorgängige Bekanntmachung

Oberhalb der Schwellenwerte darf das Verhandlungsverfahren ohne vorgängige Bekanntmachung in folgenden Fällen zur Anwendung gelangen: a) wenn im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgängiger Bekanntmachung keine oder keine geeignete Offerten oder keine oder keine geeignete Bewerbungen abgegeben worden sind, sofern die ursprünglichen Auftragsbedingungen nicht grundlegend geändert werden. Eine Offerte ist ungeeignet, wenn sie irrelevant für den Auftrag ist und ohne wesentliche Abänderung den in den Ausschreibungsunterlagen genannten Bedürfnissen und Anforderungen des Auftraggebers offensichtlich nicht entsprechen kann. Eine Bewerbung ist ungeeignet, wenn der Bewerber ausgeschlossen wird oder werden kann oder wenn er die Eignungskriterien nicht erfüllt; b) wenn ein Auftrag nur zu Forschungs-, Experiment-, Studien- oder Entwicklungszwecken dient und nicht mit dem Ziel der Gewinnsicherung oder der Deckung von Forschungs- und Entwicklungskosten durchgeführt wird und sofern diese Vergabe eines derartigen Auftrags einer Bekanntmachung für Folgeaufträge, die insbesondere diese Ziele verfolgen, nicht vorgreift; c) wenn die Bau-, Liefer- oder Dienstleistung aus einem der folgenden Gründe nur von einem bestimmten Bewerber oder Offertsteller erbracht oder bereitgestellt werden kann: 1. Erschaffung oder Erwerb eines einzigartigen Kunstwerks oder einer einzigartigen künstlerischen Leistung als Ziel der Auftragsvergabe; 2. nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen; 3. Schutz von Ausschliesslichkeitsrechten, einschliesslich der Rechte des geistigen Eigentums. Die Ausnahmen nach Ziff. 2 und 3 gelten nur dann, wenn es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist; d) wenn äusserst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit unvorhergesehenen Ereignissen, die der Auftraggeber nicht voraussehen konnte, es nicht zulassen, die für das offene, das nicht offene oder das Verhandlungsverfahren mit vorgängiger Bekanntmachung vorgeschriebenen Fristen einzuhalten. Dabei dürfen die Umstände für die Begründung der äussersten Dringlichkeit nicht dem Auftraggeber zuzuschreiben sein (Dringlichkeitsfälle); e) im Falle von Lieferaufträgen bei zusätzlichen Lieferungen des ursprünglichen Unternehmers, die entweder zur teilweisen Erneuerung von Lieferungen oder Einrichtungen oder zur Erweiterung von bestehenden Lieferungen oder Einrichtungen bestimmt sind, sofern ein Wechsel des Unternehmers dazu führen würde, dass der Auftraggeber Lieferungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismässige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde; f) Aufgehoben g) bei neuen Bau- oder Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Bau- oder Dienstleistungen bestehen, die vom selben Auftraggeber an das Unternehmen vergeben werde, das den ersten Auftrag erhalten hat, sofern sie einem Grundprojekt entsprechen und dieses Projekt Gegenstand eines ersten Auftrages war, der nach einer Bekanntmachung vergeben wurde. Im Grundprojekt sind der Umfang möglicher zusätzlicher Bau- oder Dienstleistungen sowie die Bedingungen, unter denen sie vergeben werden, anzugeben. Die Möglichkeit der Anwendung dieses Verfahrens wird bereits bei der Ausschreibung für das erste Vorhaben angegeben; der für die Fortführung der Bau- oder Dienstleistungen in Aussicht genommene Gesamtauftragswert wird vom Auftraggeber bei der Berechnung des Schwellenwertes berücksichtigt; h) wenn es sich um die Lieferung von Waren handelt, die an Börsen notiert und gekauft werden; i) Aufgehoben k) bei Gelegenheitskäufen, wenn Lieferungen aufgrund einer besonders günstigen Gelegenheit, die sich für einen sehr kurzen Zeitraum ergeben hat, zu einem Preis gekauft werden können, der erheblich unter den normalerweise marktüblichen Preisen liegt; l) bei dem zu besonders günstigen Bedingungen erfolgenden Erwerb von Lieferungen oder Dienstleistungen entweder bei einem Lieferanten, der seine gewerbliche Tätigkeit endgültig einstellt, oder bei Insolvenzverwaltern im Rahmen eines Insolvenzverfahrens oder eines gleichartigen Verfahrens; m) im Falle von Dienstleistungsaufträgen, wenn im Anschluss an einen Wettbewerb der Auftrag gemäss den Wettbewerbsbestimmungen an den Gewinner oder an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben werden muss. Im letzteren Fall müssen alle Gewinner des Wettbewerbs zur Teilnahme an den Verhandlungen aufgefordert werden.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it