Propose a change

V vom 8. November 2005 über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren (ÖAWSV)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 30c Innovationspartnerschaft

1) Der Auftraggeber fordert bei der Innovationspartnerschaft die nach Massgabe von Eignungskriterien ausgewählten Bewerber gleichzeitig schriftlich auf, am Verfahren teilzunehmen. Er kann die Zahl an Bewerbern soweit begrenzen, dass ein angemessenes Verhältnis zwischen den Besonderheiten des Vergabeverfahrens und den zu seiner Durchführung erforderlichen Ressourcen sichergestellt ist. Unter den Eingeladenen muss ein wirksamer Wettbewerb gewährleistet sein. 2) Die Innovationspartnerschaft wird entsprechend dem Forschungs- und Innovationsprozess in aufeinander folgende Phasen strukturiert und kann die Fertigstellung der Bauleistung, die Herstellung der Produkte oder die Erbringung der Dienstleistung umfassen. Die Innovationspartnerschaft legt die von den Partnern zu erreichenden Zwischenziele sowie die Zahlung der Vergütung in angemessen Tranchen fest. Auf der Grundlage dieser Ziele kann der Auftraggeber am Ende jeder Phase darüber entscheiden, ob er die Innovationspartnerschaft beendet oder die Zahl der Partner durch die Kündigung einzelner Verträge reduziert, sofern er in den Ausschreibungsunterlagen darauf hingewiesen hat und unter welchen Umständen davon Gebrauch gemacht werden kann. 3) Der Auftraggeber kann vorsehen, dass die Innovationspartnerschaft in verschiedenen aufeinander folgenden Phasen abgewickelt wird, um so die Zahl der Offerten, über die verhandelt wird, anhand der in der Bekanntmachung, der Aufforderung zur Offertstellung oder in den Ausschreibungsunterlagen angegeben Zuschlagskriterien zu verringern. In der Bekanntmachung, der Aufforderung zur Offertstellung oder den Ausschreibungsunterlagen ist anzugeben, ob diese Möglichkeit in Anspruch genommen wird. 4) Bei der Auswahl der Bewerber wendet der Auftraggeber insbesondere die Kriterien an, die die Fähigkeiten des Bewerbers auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung sowie der Ausarbeitung und Umsetzung innovativer Lösungen betreffen. Es können nur Unternehmen, die vom Auftraggeber infolge seiner Bewertung der angeforderten Informationen eine Aufforderung erhalten haben, Forschungs- und Innovationsprojekte einreichen, die auf die Abdeckung der vom Auftraggeber genannten Bedürfnisse abzielen, die von den bereits vorhandenen Lösungen nicht erfüllt werden können. 5) Der Auftraggeber muss in den Ausschreibungsunterlagen die für die Rechte des geistigen Eigentums geltenden Vorkehrungen treffen. 6) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Struktur der Partnerschaft, die Dauer und der Wert der einzelnen Phasen den Innovationsgrad der vorgeschlagenen Lösung und der Abfolge der Forschungs- und Innovationstätigkeiten, die für die Entwicklung einer auf dem Markt noch nicht vorhandenen innovativen Lösung erforderlich sind, widerspiegeln. Der geschätzte Wert der Bau-, Liefer- oder Dienstleistung darf in Bezug auf die für ihre Entwicklung erforderlichen Investitionen nicht unverhältnismässig sein.

Your change, as a redline

Art. 30c Innovationspartnerschaft

1) Der Auftraggeber fordert bei der Innovationspartnerschaft die nach Massgabe von Eignungskriterien ausgewählten Bewerber gleichzeitig schriftlich auf, am Verfahren teilzunehmen. Er kann die Zahl an Bewerbern soweit begrenzen, dass ein angemessenes Verhältnis zwischen den Besonderheiten des Vergabeverfahrens und den zu seiner Durchführung erforderlichen Ressourcen sichergestellt ist. Unter den Eingeladenen muss ein wirksamer Wettbewerb gewährleistet sein. 2) Die Innovationspartnerschaft wird entsprechend dem Forschungs- und Innovationsprozess in aufeinander folgende Phasen strukturiert und kann die Fertigstellung der Bauleistung, die Herstellung der Produkte oder die Erbringung der Dienstleistung umfassen. Die Innovationspartnerschaft legt die von den Partnern zu erreichenden Zwischenziele sowie die Zahlung der Vergütung in angemessen Tranchen fest. Auf der Grundlage dieser Ziele kann der Auftraggeber am Ende jeder Phase darüber entscheiden, ob er die Innovationspartnerschaft beendet oder die Zahl der Partner durch die Kündigung einzelner Verträge reduziert, sofern er in den Ausschreibungsunterlagen darauf hingewiesen hat und unter welchen Umständen davon Gebrauch gemacht werden kann. 3) Der Auftraggeber kann vorsehen, dass die Innovationspartnerschaft in verschiedenen aufeinander folgenden Phasen abgewickelt wird, um so die Zahl der Offerten, über die verhandelt wird, anhand der in der Bekanntmachung, der Aufforderung zur Offertstellung oder in den Ausschreibungsunterlagen angegeben Zuschlagskriterien zu verringern. In der Bekanntmachung, der Aufforderung zur Offertstellung oder den Ausschreibungsunterlagen ist anzugeben, ob diese Möglichkeit in Anspruch genommen wird. 4) Bei der Auswahl der Bewerber wendet der Auftraggeber insbesondere die Kriterien an, die die Fähigkeiten des Bewerbers auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung sowie der Ausarbeitung und Umsetzung innovativer Lösungen betreffen. Es können nur Unternehmen, die vom Auftraggeber infolge seiner Bewertung der angeforderten Informationen eine Aufforderung erhalten haben, Forschungs- und Innovationsprojekte einreichen, die auf die Abdeckung der vom Auftraggeber genannten Bedürfnisse abzielen, die von den bereits vorhandenen Lösungen nicht erfüllt werden können. 5) Der Auftraggeber muss in den Ausschreibungsunterlagen die für die Rechte des geistigen Eigentums geltenden Vorkehrungen treffen. 6) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Struktur der Partnerschaft, die Dauer und der Wert der einzelnen Phasen den Innovationsgrad der vorgeschlagenen Lösung und der Abfolge der Forschungs- und Innovationstätigkeiten, die für die Entwicklung einer auf dem Markt noch nicht vorhandenen innovativen Lösung erforderlich sind, widerspiegeln. Der geschätzte Wert der Bau-, Liefer- oder Dienstleistung darf in Bezug auf die für ihre Entwicklung erforderlichen Investitionen nicht unverhältnismässig sein.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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