Propose a change

V vom 8. November 2005 über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren (ÖAWSV)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 33a Dynamisches Beschaffungssystem

1) Bei der Auftragsvergabe über ein dynamisches Beschaffungssystem ist folgendes Verfahren einzuhalten: a) In der Bekanntmachung wird angegeben, dass es sich um ein dynamisches Beschaffungssystem handelt. b) In den Ausschreibungsunterlagen präzisieren die Auftraggeber die Art und geschätzte Quantität der geplanten Beschaffungen, sowie alle erforderlichen Informationen zum dynamischen Beschaffungssystem, einschliesslich seiner Funktionsweise, zur verwendeten elektronischen Ausrüstung und zu den technischen Vorkehrungen und Spezifikationen der Verbindung. c) Jede Einteilung in Kategorien von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen sowie die entsprechenden Merkmale sind anzugeben. d) Es ist ein uneingeschränkter und vollständig direkter Zugang mittels elektronischer Mittel zu den Ausschreibungsunterlagen zu gewähren, solange das System Gültigkeit hat. 2) Die Auftraggeber ermöglichen während der gesamten Laufzeit des dynamischen Beschaffungssystems jedem Unternehmen, die Teilnahme am dynamischen Beschaffungssystem zu beantragen. 3) Die Auftraggeber schliessen die Evaluierung anhand der Eignungskriterien binnen einer Frist von zehn Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt der Vorlage der Bewerbungen. Sie können die Frist in begründeten Fällen auf 15 Arbeitstage verlängern, insbesondere wenn zusätzliche Unterlagen geprüft werden müssen oder um auf sonstige Art und Weise zu überprüfen, ob die Eignungskriterien erfüllt sind. Sie können die Frist zur Auswertung der Bewerbungen verlängern, sofern nicht zwischenzeitlich eine Aufforderung zur Offertstellung erfolgt. In den Ausschreibungsunterlagen ist die Dauer der Fristverlängerung anzugeben. 4) Die Auftraggeber fordern alle am System zugelassenen Teilnehmer zur Einreichung von Offerten für jeden zu vergebenden Auftrag auf. Wurde das dynamische System in Kategorien von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen untergliedert, fordert der Auftraggeber alle Teilnehmer auf, die für die den konkreten Auftrag entsprechende Kategorie zugelassen wurden, eine Offerte einzureichen. Sie vergeben den Auftrag an den Offertsteller, der nach den in der Bekanntmachung oder in der Aufforderung zur Offertstellung aufgestellten Zuschlagskriterien die wirtschaftlich günstigste Offerte vorgelegt hat. 5) Die Auftraggeber können von den zugelassenen Bewerbern während der Laufzeit des dynamischen Beschaffungssystems jederzeit verlangen, innerhalb von fünf Arbeitstagen eine erneute und aktualisierte Eigenerklärung einzureichen. 6) In der Bekanntmachung ist die Gültigkeitsdauer des dynamischen Beschaffungssystems anzugeben. Wird die Gültigkeitsdauer ohne Einstellung des Systems geändert, ist die Bekanntmachung für die Einrichtung des dynamischen Beschaffungssystems zu verwenden. Wird das System eingestellt, muss eine Vergabebekanntmachung erfolgen. Die Auftraggeber dürfen von dem am dynamischen Beschaffungssystem interessierten oder teilnehmenden Unternehmen während der Gültigkeitsdauer des dynamischen Beschaffungssystems keine Bearbeitungsgebühren einfordern.

Your change, as a redline

Art. 33a Dynamisches Beschaffungssystem

1) Bei der Auftragsvergabe über ein dynamisches Beschaffungssystem ist folgendes Verfahren einzuhalten: a) In der Bekanntmachung wird angegeben, dass es sich um ein dynamisches Beschaffungssystem handelt. b) In den Ausschreibungsunterlagen präzisieren die Auftraggeber die Art und geschätzte Quantität der geplanten Beschaffungen, sowie alle erforderlichen Informationen zum dynamischen Beschaffungssystem, einschliesslich seiner Funktionsweise, zur verwendeten elektronischen Ausrüstung und zu den technischen Vorkehrungen und Spezifikationen der Verbindung. c) Jede Einteilung in Kategorien von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen sowie die entsprechenden Merkmale sind anzugeben. d) Es ist ein uneingeschränkter und vollständig direkter Zugang mittels elektronischer Mittel zu den Ausschreibungsunterlagen zu gewähren, solange das System Gültigkeit hat. 2) Die Auftraggeber ermöglichen während der gesamten Laufzeit des dynamischen Beschaffungssystems jedem Unternehmen, die Teilnahme am dynamischen Beschaffungssystem zu beantragen. 3) Die Auftraggeber schliessen die Evaluierung anhand der Eignungskriterien binnen einer Frist von zehn Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt der Vorlage der Bewerbungen. Sie können die Frist in begründeten Fällen auf 15 Arbeitstage verlängern, insbesondere wenn zusätzliche Unterlagen geprüft werden müssen oder um auf sonstige Art und Weise zu überprüfen, ob die Eignungskriterien erfüllt sind. Sie können die Frist zur Auswertung der Bewerbungen verlängern, sofern nicht zwischenzeitlich eine Aufforderung zur Offertstellung erfolgt. In den Ausschreibungsunterlagen ist die Dauer der Fristverlängerung anzugeben. 4) Die Auftraggeber fordern alle am System zugelassenen Teilnehmer zur Einreichung von Offerten für jeden zu vergebenden Auftrag auf. Wurde das dynamische System in Kategorien von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen untergliedert, fordert der Auftraggeber alle Teilnehmer auf, die für die den konkreten Auftrag entsprechende Kategorie zugelassen wurden, eine Offerte einzureichen. Sie vergeben den Auftrag an den Offertsteller, der nach den in der Bekanntmachung oder in der Aufforderung zur Offertstellung aufgestellten Zuschlagskriterien die wirtschaftlich günstigste Offerte vorgelegt hat. 5) Die Auftraggeber können von den zugelassenen Bewerbern während der Laufzeit des dynamischen Beschaffungssystems jederzeit verlangen, innerhalb von fünf Arbeitstagen eine erneute und aktualisierte Eigenerklärung einzureichen. 6) In der Bekanntmachung ist die Gültigkeitsdauer des dynamischen Beschaffungssystems anzugeben. Wird die Gültigkeitsdauer ohne Einstellung des Systems geändert, ist die Bekanntmachung für die Einrichtung des dynamischen Beschaffungssystems zu verwenden. Wird das System eingestellt, muss eine Vergabebekanntmachung erfolgen. Die Auftraggeber dürfen von dem am dynamischen Beschaffungssystem interessierten oder teilnehmenden Unternehmen während der Gültigkeitsdauer des dynamischen Beschaffungssystems keine Bearbeitungsgebühren einfordern.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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