Verordnung über das Bestattungs- und Friedhofwesen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 9 Seite 4/23
5 Privatgräber 1 Im Rahmen der Voraussetzungen von Art. 7 bestehen folgende Privatgräber: a. Einzelgrab, Benützungsdauer 25 Jahre; b. Familiengrab, Benützungsdauer 25 Jahre; c. Hallengrab, Benützungsdauer 25 Jahre; d. Plattengrab, Benützungsdauer 25 Jahre; e. Urnenfamiliengrab, Benützungsdauer 15 Jahre; f. Eichenwaldgrab mit Namensnennung, Benützungsdauer 15 Jahre; g. Baumgrab, Benützungsdauer 15 Jahre; h. Themengrab, Benützungsdauer 15 Jahre. 2 Die Kosten für die Benützung eines Privatgrabes richten sich nach Anhang I. 3 Die Benützungsdauer kann vor Ablauf des Vertrages gegen Vorauszahlung der errechneten Kosten verlängert werden. 4 Die Friedhofverwaltung schliesst die Verträge über die Benützung der Privatgräber ab. 5 Bei einer Bestattung oder Beisetzung in ein Privatgrab muss die Vertragsdauer die Grabesruhe decken. Ist dies nicht der Fall, führt dies automatisch zu einer entsprechenden Verlängerung der Vertragsdauer, die Kosten werden in Rechnung gestellt. 6 Die Vertragspartei kann den Vertrag vorzeitig auflösen, wenn die Grabesruhe für das entsprechende Privatgrab abgelaufen ist. Durch die vorzeitige Vertragsauflösung entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten für die Benützung des Privatgrabes. 7 Bei den Eichenwald- und Baumgräbern sind keine Urnenumbettungen möglich.
Art. 9 Seite 4/23
5 Privatgräber 1 Im Rahmen der Voraussetzungen von Art. 7 bestehen folgende Privatgräber: a. Einzelgrab, Benützungsdauer 25 Jahre; b. Familiengrab, Benützungsdauer 25 Jahre; c. Hallengrab, Benützungsdauer 25 Jahre; d. Plattengrab, Benützungsdauer 25 Jahre; e. Urnenfamiliengrab, Benützungsdauer 15 Jahre; f. Eichenwaldgrab mit Namensnennung, Benützungsdauer 15 Jahre; g. Baumgrab, Benützungsdauer 15 Jahre; h. Themengrab, Benützungsdauer 15 Jahre. 2 Die Kosten für die Benützung eines Privatgrabes richten sich nach Anhang I. 3 Die Benützungsdauer kann vor Ablauf des Vertrages gegen Vorauszahlung der errechneten Kosten verlängert werden. 4 Die Friedhofverwaltung schliesst die Verträge über die Benützung der Privatgräber ab. 5 Bei einer Bestattung oder Beisetzung in ein Privatgrab muss die Vertragsdauer die Grabesruhe decken. Ist dies nicht der Fall, führt dies automatisch zu einer entsprechenden Verlängerung der Vertragsdauer, die Kosten werden in Rechnung gestellt. 6 Die Vertragspartei kann den Vertrag vorzeitig auflösen, wenn die Grabesruhe für das entsprechende Privatgrab abgelaufen ist. Durch die vorzeitige Vertragsauflösung entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten für die Benützung des Privatgrabes. 7 Bei den Eichenwald- und Baumgräbern sind keine Urnenumbettungen möglich.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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