Reglement über die Besoldung von Lehrpersonen der Gewerblichen Berufsschule Chur und die Gewährung von Darlehen für die Ausbildung am SIBP
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Change 1
Art. 1 Beschlossen vom Stadtrat am 26. August 2002
Finanzierungsmöglichkeit Während der Studienzeit zum Berufsschullehrer SIBP kann die Lehrperson der Schulleitung der GBC schriftlich und begründet eine der folgenden Finanzierungsmöglichkeiten beantragen: a) Ausrichten eines Darlehens (vgl. Art. 1a ff.); b) Besoldung nach effektiver an der GBC geleisteter Lektionenzahl; c) Besoldung nach effektiver an der GBC geleisteter Lektionenzahl und ergänzend die Ausrichtung eines Ausbildungsdarlehens; d) Auszahlung eines Durchschnittsgehaltes basierend auf der durchschnittlich zu leistenden Lektionenzahl während der gesamten Ausbildungszeit. Vor Beginn des Studiums ist zwischen der GBC und der Lehrperson eine Vereinbarung über die Höhe des Gehaltsbezugs und die Rückerstattungspflicht bei einem vorzeitigen Abbruch des Studiums oder bei Kündigung des Dienstverhältnisses zu unterzeichnen.
Art. 1 Beschlossen vom Stadtrat am 26. August 2002
Finanzierungsmöglichkeit Während der Studienzeit zum Berufsschullehrer SIBP kann die Lehrperson der Schulleitung der GBC schriftlich und begründet eine der folgenden Finanzierungsmöglichkeiten beantragen: a) Ausrichten eines Darlehens (vgl. Art. 1a ff.); b) Besoldung nach effektiver an der GBC geleisteter Lektionenzahl; c) Besoldung nach effektiver an der GBC geleisteter Lektionenzahl und ergänzend die Ausrichtung eines Ausbildungsdarlehens; d) Auszahlung eines Durchschnittsgehaltes basierend auf der durchschnittlich zu leistenden Lektionenzahl während der gesamten Ausbildungszeit. Vor Beginn des Studiums ist zwischen der GBC und der Lehrperson eine Vereinbarung über die Höhe des Gehaltsbezugs und die Rückerstattungspflicht bei einem vorzeitigen Abbruch des Studiums oder bei Kündigung des Dienstverhältnisses zu unterzeichnen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.