Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Volksrepublik China über den Luftverkehr
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 15 Tarife
1. Jede Vertragspartei kann verlangen, dass Tarife für internationale Luftverkehrslinien, die in Übereinstimmung mit diesem Abkommen betrieben werden, ihren Luftfahrtbehörden mitgeteilt oder unterbreitet werden. 2. Die Tarife, die von den bezeichneten Luftfahrtunternehmen einer Vertragspartei für die von diesem Abkommen erfassten Dienste angewandt werden, sind in vernünftiger Höhe festzusetzen, wobei alle bestimmenden Einflüsse, einschliesslich der Interessen der Benutzer, der Betriebskosten, der Besonderheiten der Dienste, der Kommissionssätze, eines vernünftigen Gewinnes, der Tarife anderer Luftfahrtunternehmen und andere wirtschaftliche Überlegungen zum Marktgeschehen in Betracht zu ziehen sind. 3. Die Luftfahrtbehörden achten besonders auf Tarife, gegen die Einwände bestehen können aufgrund der Tatsache, dass sie als unvernünftiger Weise diskriminierend, übermässig hoch oder einschränkend zufolge Missbrauchs einer beherrschenden Stellung, künstlich tief als Folge direkter oder indirekter Hilfe oder Unterstützung oder als übermässig erscheinen. 4. Die Tarife sind sechzig (60) Tage vor dem für ihre Einführung vorgeschlagenen Zeitpunkt zu unterbreiten. Die Luftfahrtbehörden haben das Recht, die unterbreiteten Tarife für Einweg- oder Rundwegbeförderung zwischen den Gebieten der beiden Vertragsparteien, die in ihrem eigenen Gebiet beginnen, zu genehmigen oder abzulehnen. Im Fall einer Ablehnung geben sie die Nichtgenehmigung den Luftfahrtbehörden der anderen Vertragspartei so früh als möglich oder spätestens innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Empfang der Eingabe bekannt. 5. Keine der Luftfahrtbehörden trifft einseitige Vorkehren, um die Einführung von vorgeschlagenen Tarifen oder die Aufrechterhaltung bestehender Tarife für die Beförderung zwischen den Gebieten der beiden Vertragsparteien, die im Gebiet der anderen Partei beginnt, zu verhindern. 6. Ungeachtet des vorstehenden Absatzes 4 müssen die Luftfahrtbehörden jeder Vertragspartei, falls sie glauben, dass ein Tarif für die Beförderung nach ihrem Gebiet unter die in Absatz 3 hiervor erwähnten Kategorien fällt, den Luftfahrtbehörden der anderen Vertragspartei so schnell als möglich oder spätestens innerhalb von dreissig (30) Tagen vom Zeitpunkt des Empfangs der Eingabe ihre Nichtgenehmigung bekanntgeben. 7. Die Luftfahrtbehörden jeder Vertragspartei können Konsultationen über jeden Tarif verlangen, der Gegenstand einer Nichtgenehmigung war. Solche Konsultationen müssen innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Erhalt des entsprechenden Begehrens stattfinden. Erzielen die Vertragsparteien eine Einigung, bemüht sich jede Partei nach besten Kräften, diese Vereinbarung in Kraft zu setzen. Kommt keine Einigung zustande, geht die Entscheidung jener Vertragspartei vor, von deren Gebiet aus die Beförderung ihren Anfang nimmt.
Art. 15 Tarife
1. Jede Vertragspartei kann verlangen, dass Tarife für internationale Luftverkehrslinien, die in Übereinstimmung mit diesem Abkommen betrieben werden, ihren Luftfahrtbehörden mitgeteilt oder unterbreitet werden. 2. Die Tarife, die von den bezeichneten Luftfahrtunternehmen einer Vertragspartei für die von diesem Abkommen erfassten Dienste angewandt werden, sind in vernünftiger Höhe festzusetzen, wobei alle bestimmenden Einflüsse, einschliesslich der Interessen der Benutzer, der Betriebskosten, der Besonderheiten der Dienste, der Kommissionssätze, eines vernünftigen Gewinnes, der Tarife anderer Luftfahrtunternehmen und andere wirtschaftliche Überlegungen zum Marktgeschehen in Betracht zu ziehen sind. 3. Die Luftfahrtbehörden achten besonders auf Tarife, gegen die Einwände bestehen können aufgrund der Tatsache, dass sie als unvernünftiger Weise diskriminierend, übermässig hoch oder einschränkend zufolge Missbrauchs einer beherrschenden Stellung, künstlich tief als Folge direkter oder indirekter Hilfe oder Unterstützung oder als übermässig erscheinen. 4. Die Tarife sind sechzig (60) Tage vor dem für ihre Einführung vorgeschlagenen Zeitpunkt zu unterbreiten. Die Luftfahrtbehörden haben das Recht, die unterbreiteten Tarife für Einweg- oder Rundwegbeförderung zwischen den Gebieten der beiden Vertragsparteien, die in ihrem eigenen Gebiet beginnen, zu genehmigen oder abzulehnen. Im Fall einer Ablehnung geben sie die Nichtgenehmigung den Luftfahrtbehörden der anderen Vertragspartei so früh als möglich oder spätestens innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Empfang der Eingabe bekannt. 5. Keine der Luftfahrtbehörden trifft einseitige Vorkehren, um die Einführung von vorgeschlagenen Tarifen oder die Aufrechterhaltung bestehender Tarife für die Beförderung zwischen den Gebieten der beiden Vertragsparteien, die im Gebiet der anderen Partei beginnt, zu verhindern. 6. Ungeachtet des vorstehenden Absatzes 4 müssen die Luftfahrtbehörden jeder Vertragspartei, falls sie glauben, dass ein Tarif für die Beförderung nach ihrem Gebiet unter die in Absatz 3 hiervor erwähnten Kategorien fällt, den Luftfahrtbehörden der anderen Vertragspartei so schnell als möglich oder spätestens innerhalb von dreissig (30) Tagen vom Zeitpunkt des Empfangs der Eingabe ihre Nichtgenehmigung bekanntgeben. 7. Die Luftfahrtbehörden jeder Vertragspartei können Konsultationen über jeden Tarif verlangen, der Gegenstand einer Nichtgenehmigung war. Solche Konsultationen müssen innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Erhalt des entsprechenden Begehrens stattfinden. Erzielen die Vertragsparteien eine Einigung, bemüht sich jede Partei nach besten Kräften, diese Vereinbarung in Kraft zu setzen. Kommt keine Einigung zustande, geht die Entscheidung jener Vertragspartei vor, von deren Gebiet aus die Beförderung ihren Anfang nimmt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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