Propose a change

Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Volksrepublik China über den Luftverkehr

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 16 Schutzmassnahmen

1. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die folgenden Praktiken der Luftfahrtunternehmen möglicherweise als unlauteres, wettbewerbswidriges Verhalten erachtet werden können, welche genauere Betrachtung verdienen: a. Tarife auf Strecken auf einem Niveau, welche im Ganzen nicht genügen, die Kosten für die angebotenen Dienste, auf welche sie sich beziehen, zu decken; b. das Hinzufügen von übermässigen Kapazitäten oder Frequenzen der Dienste; c. die fraglichen Praktiken sind eher fortwährend als zeitlich begrenzt; d. die fraglichen Praktiken haben gewichtige negative wirtschaftliche Auswirkungen für die bezeichneten Luftfahrtunternehmen der anderen Vertragspartei oder verursachen diesen erhebliche Nachteile; e. die fraglichen Praktiken widerspiegeln ein offensichtliches Ziel oder haben die voraussichtliche Wirkung, dass die bezeichneten Luftfahrtunternehmen der anderen Vertragspartei am Markt eingehen, davon ausgeschlossen oder vertrieben werden; und f. das Verhalten weist auf den Missbrauch einer beherrschenden Stellung auf einer festgelegten Strecke hin. 2. Wenn die Luftfahrtbehörden einer Vertragspartei der Ansicht sind, dass eine von den bezeichneten Luftfahrtunternehmen der anderen Vertragspartei beabsichtigte oder ausgeübte Tätigkeit oder Tätigkeiten ein nachteiliges wettbewerbswidriges Verhalten nach den im vorstehenden Absatz 1 aufgezählten Hinweisen darstellt, können sie in nach Artikel 19 dieses Abkommens Konsultationen verlangen mit dem Ziel, das Problem zu lösen. Jedes solche Begehren beinhaltet eine Mitteilung über die Gründe für das Begehren, und die Konsultationen müssen innerhalb von dreissig (30) Tagen vom Begehren an beginnen. 3. Wenn die Vertragsparteien auf dem Konsultationsweg keine Lösung des Problems finden, kann jede Vertragspartei den in Artikel 20 dieses Abkommens vorgesehenen Mechanismus zur Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten anrufen, um die Meinungsverschiedenheit zu beheben.

Your change, as a redline

Art. 16 Schutzmassnahmen

1. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die folgenden Praktiken der Luftfahrtunternehmen möglicherweise als unlauteres, wettbewerbswidriges Verhalten erachtet werden können, welche genauere Betrachtung verdienen: a. Tarife auf Strecken auf einem Niveau, welche im Ganzen nicht genügen, die Kosten für die angebotenen Dienste, auf welche sie sich beziehen, zu decken; b. das Hinzufügen von übermässigen Kapazitäten oder Frequenzen der Dienste; c. die fraglichen Praktiken sind eher fortwährend als zeitlich begrenzt; d. die fraglichen Praktiken haben gewichtige negative wirtschaftliche Auswirkungen für die bezeichneten Luftfahrtunternehmen der anderen Vertragspartei oder verursachen diesen erhebliche Nachteile; e. die fraglichen Praktiken widerspiegeln ein offensichtliches Ziel oder haben die voraussichtliche Wirkung, dass die bezeichneten Luftfahrtunternehmen der anderen Vertragspartei am Markt eingehen, davon ausgeschlossen oder vertrieben werden; und f. das Verhalten weist auf den Missbrauch einer beherrschenden Stellung auf einer festgelegten Strecke hin. 2. Wenn die Luftfahrtbehörden einer Vertragspartei der Ansicht sind, dass eine von den bezeichneten Luftfahrtunternehmen der anderen Vertragspartei beabsichtigte oder ausgeübte Tätigkeit oder Tätigkeiten ein nachteiliges wettbewerbswidriges Verhalten nach den im vorstehenden Absatz 1 aufgezählten Hinweisen darstellt, können sie in nach Artikel 19 dieses Abkommens Konsultationen verlangen mit dem Ziel, das Problem zu lösen. Jedes solche Begehren beinhaltet eine Mitteilung über die Gründe für das Begehren, und die Konsultationen müssen innerhalb von dreissig (30) Tagen vom Begehren an beginnen. 3. Wenn die Vertragsparteien auf dem Konsultationsweg keine Lösung des Problems finden, kann jede Vertragspartei den in Artikel 20 dieses Abkommens vorgesehenen Mechanismus zur Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten anrufen, um die Meinungsverschiedenheit zu beheben.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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