Gesetz über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 77
Zwangsmassnahmen der Verwaltungsbehörden 1 Besteht ein Verdacht auf Schwarzarbeit oder weigert sich der Betrieb, bei der Feststellung des Sachverhalts mitzuwirken, so kann das Amt: a) jedem Betrieb, bei dem vermutet wird, dass er die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit nicht einhält, den Zugang zu einem Arbeitsort verbieten; b) umgehend die Einstellung des Betriebs anordnen. 1a Die Inspektorinnen und Inspektoren der Arbeitsmarktüberwachung können vorsorglich und vereinfacht die Massnahmen nach Absatz 1 verfügen. 1b Eine Person, die eine Arbeit direkt an Personen vergibt und sie für ihre Arbeit bezahlt, handelt als Arbeitgeber. Die Inspektorinnen und Inspektoren der Arbeitsmarktüberwachung sind ermächtigt, provisorische Massnahmen nach Absatz 1 zu verfügen. 2 Für jede vorsorgliche Massnahme muss das Amt anschliessend eine Verfügung erlassen. 3 Das Verfahren gemäss den Absätzen 1, 1a, 1b und 2 wird im Reglement festgelegt. 4 Bei einem Einsatz von mehreren Behörden an einem Arbeitsort kann die zuständige Oberamtfrau oder der zuständige Oberamtmann, falls keine Behörde der Strafrechtspflege mit der Sache befasst ist, die Koordination der Tätigkeiten übernehmen und die Massnahmen nach den Absätzen 1a und 1b anordnen.
Art. 77
Zwangsmassnahmen der Verwaltungsbehörden 1 Besteht ein Verdacht auf Schwarzarbeit oder weigert sich der Betrieb, bei der Feststellung des Sachverhalts mitzuwirken, so kann das Amt: a) jedem Betrieb, bei dem vermutet wird, dass er die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit nicht einhält, den Zugang zu einem Arbeitsort verbieten; b) umgehend die Einstellung des Betriebs anordnen. 1a Die Inspektorinnen und Inspektoren der Arbeitsmarktüberwachung können vorsorglich und vereinfacht die Massnahmen nach Absatz 1 verfügen. 1b Eine Person, die eine Arbeit direkt an Personen vergibt und sie für ihre Arbeit bezahlt, handelt als Arbeitgeber. Die Inspektorinnen und Inspektoren der Arbeitsmarktüberwachung sind ermächtigt, provisorische Massnahmen nach Absatz 1 zu verfügen. 2 Für jede vorsorgliche Massnahme muss das Amt anschliessend eine Verfügung erlassen. 3 Das Verfahren gemäss den Absätzen 1, 1a, 1b und 2 wird im Reglement festgelegt. 4 Bei einem Einsatz von mehreren Behörden an einem Arbeitsort kann die zuständige Oberamtfrau oder der zuständige Oberamtmann, falls keine Behörde der Strafrechtspflege mit der Sache befasst ist, die Koordination der Tätigkeiten übernehmen und die Massnahmen nach den Absätzen 1a und 1b anordnen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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