Propose a change

Wasserrechtsgesetz des Kantons Graubünden

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 6

Begriffe 1 In diesem Gesetz bedeuten: a) Wasserkraftnutzung: Nutzung der natürlichen Wasserkraft sowie derjenigen, die durch Pumpen von Wasser in eine höhere Lage entsteht. Dabei erfolgt die Nutzung zum Zwecke der Energiegewinnung; b) Pumpwerk: Anlage, die mittels Pumpen in der Lage ist, Wasser aus öffentlichen Gewässern wiederholt zur Produktion von elektrischer Energie zu verwenden oder eine Nutzung über die natürliche Wasserkraft hinaus zum gleichen Zweck zu ermöglichen. Reine Zubringerpumpen gelten nicht als Pumpwerke; c) Zubringerpumpe: Pumpanlage, die Wasser aus öffentlichen Gewässern einem Kraftwerk zuleitet, ohne dessen wiederholte Nutzung zur Produktion von elektrischer Energie zu ermöglichen; d) Wasserzins: Die vom Konzessionär den Gemeinden jährlich geschuldete Abgabe für die Wassernutzung; e) Wasserwerksteuer: Die vom Konzessionär dem Kanton jährlich geschuldete Abgabe; f) Bruttoleistung: Die gestützt auf das nutzbare Gefälle und die nutzbare Wassermenge berechnete mittlere mechanische Bruttoleistung des Wassers. g) * … 2. Nutzung der Wasserkraft 2.1. ZUSTÄNDIGKEITEN

Your change, as a redline

Art. 6

Begriffe 1 In diesem Gesetz bedeuten: a) Wasserkraftnutzung: Nutzung der natürlichen Wasserkraft sowie derjenigen, die durch Pumpen von Wasser in eine höhere Lage entsteht. Dabei erfolgt die Nutzung zum Zwecke der Energiegewinnung; b) Pumpwerk: Anlage, die mittels Pumpen in der Lage ist, Wasser aus öffentlichen Gewässern wiederholt zur Produktion von elektrischer Energie zu verwenden oder eine Nutzung über die natürliche Wasserkraft hinaus zum gleichen Zweck zu ermöglichen. Reine Zubringerpumpen gelten nicht als Pumpwerke; c) Zubringerpumpe: Pumpanlage, die Wasser aus öffentlichen Gewässern einem Kraftwerk zuleitet, ohne dessen wiederholte Nutzung zur Produktion von elektrischer Energie zu ermöglichen; d) Wasserzins: Die vom Konzessionär den Gemeinden jährlich geschuldete Abgabe für die Wassernutzung; e) Wasserwerksteuer: Die vom Konzessionär dem Kanton jährlich geschuldete Abgabe; f) Bruttoleistung: Die gestützt auf das nutzbare Gefälle und die nutzbare Wassermenge berechnete mittlere mechanische Bruttoleistung des Wassers. g) * … 2. Nutzung der Wasserkraft 2.1. ZUSTÄNDIGKEITEN

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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