Gesetz über die Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Menschen in der Stadt Chur (Altersgesetz)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 5
Ordentliche Betriebsbeiträge 1 Die Stadt übernimmt die ungedeckten Kosten der ambulanten Angebote der häuslichen Pflege und Betreuung bei wirtschaftlicher Betriebsführung. Abweichungen von mehr als 8 % zum Budget oder zum Vorjahresergebnis sind zu begründen. 2 Die Stadt gewährt Betriebsbeiträge für: a) stationäre Angebote für Langzeitpatienten und betagte Personen in besonderen Situationen; b) den stationären und ambulanten Bereich ergänzende Angebote; c) sozialkulturelle und gesundheitsfördernde Angebote. Art. 5a2 Ausserordentliche Betriebsbeiträge 1 Die Stadt kann in Ausnahmesituationen, zusammen mit den Gemeinden der Planungsregion und mit den Trägerschaften, das nach Abzug der kantonalen Beiträge verbleibende Defizit der Gesamtrechnung der anerkannten Pflegeheime und Pflegeabteilungen in Spitälern übernehmen. 2 Der Schlüssel wird individuell in den Leistungsvereinbarungen festgelegt. 3 Ein sich abzeichnendes Defizit ist im Minimum sechs Monate im Voraus der Stadt zu melden. 4 Der Betriebsbeitrag der Stadt wird nur gewährt, wenn den Leistungsbezügerinnen und –bezügern die vom Kanton festgelegten Maximaltarife verrechnet werden. 5 Für ausserordentliche Betriebsbeiträge an Angebote im ambulanten Bereich gelten die Bestimmungen sinngemäss.
Art. 5
Ordentliche Betriebsbeiträge 1 Die Stadt übernimmt die ungedeckten Kosten der ambulanten Angebote der häuslichen Pflege und Betreuung bei wirtschaftlicher Betriebsführung. Abweichungen von mehr als 8 % zum Budget oder zum Vorjahresergebnis sind zu begründen. 2 Die Stadt gewährt Betriebsbeiträge für: a) stationäre Angebote für Langzeitpatienten und betagte Personen in besonderen Situationen; b) den stationären und ambulanten Bereich ergänzende Angebote; c) sozialkulturelle und gesundheitsfördernde Angebote. Art. 5a2 Ausserordentliche Betriebsbeiträge 1 Die Stadt kann in Ausnahmesituationen, zusammen mit den Gemeinden der Planungsregion und mit den Trägerschaften, das nach Abzug der kantonalen Beiträge verbleibende Defizit der Gesamtrechnung der anerkannten Pflegeheime und Pflegeabteilungen in Spitälern übernehmen. 2 Der Schlüssel wird individuell in den Leistungsvereinbarungen festgelegt. 3 Ein sich abzeichnendes Defizit ist im Minimum sechs Monate im Voraus der Stadt zu melden. 4 Der Betriebsbeitrag der Stadt wird nur gewährt, wenn den Leistungsbezügerinnen und –bezügern die vom Kanton festgelegten Maximaltarife verrechnet werden. 5 Für ausserordentliche Betriebsbeiträge an Angebote im ambulanten Bereich gelten die Bestimmungen sinngemäss.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.