Ausführungsgesetz zu dem Vertrag vom 19. November 1990 über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 6
(1) Wer außerhalb von staatlichen Einrichtungen an einem Ort tatsächliche Gewalt über mehr als insgesamt 15 Kampfpanzer, gepanzerte Kampffahrzeuge und Artilleriewaffen oder mehr als 5 Kampfflugzeuge oder mehr als 10 Angriffshubschrauber ausübt, die zur Ausfuhr oder Wiederausfuhr bereitstehen oder die überholt werden und sich vorübergehend im Anwendungsgebiet des KSE-Vertrags befinden, ist verpflichtet, Anzahl und Typ, Modell oder Version dieser Geräte sowie deren genaue Lage (Ort und Straße) zu melden. Der zur Meldung Verpflichtete muß angeben, in welchen Zeiträumen des zurückliegenden Jahres die Voraussetzungen von Satz 1 erfüllt waren. (2) Wer außerhalb von staatlichen Einrichtungen Kampfpanzer, gepanzerte Kampffahrzeuge, Artilleriewaffen, Kampfflugzeuge und Angriffshubschrauber ausschließlich für Forschungs- und Entwicklungszwecke nutzt, hat deren Anzahl zu melden. (3) Diese Meldungen sind nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 1990 (BGBl. I S. 2506) der zuständigen Überwachungsbehörde zum 30. September eines jeden Jahres zu erstatten. (4) Die Bundesregierung ist ermächtigt, die gemeldeten Daten in Erfüllung ihrer im Rahmen des Protokolls über Notifikation und Informationsaustausch übernommenen Verpflichtungen weiterzugeben.
§ 6
(1) Wer außerhalb von staatlichen Einrichtungen an einem Ort tatsächliche Gewalt über mehr als insgesamt 15 Kampfpanzer, gepanzerte Kampffahrzeuge und Artilleriewaffen oder mehr als 5 Kampfflugzeuge oder mehr als 10 Angriffshubschrauber ausübt, die zur Ausfuhr oder Wiederausfuhr bereitstehen oder die überholt werden und sich vorübergehend im Anwendungsgebiet des KSE-Vertrags befinden, ist verpflichtet, Anzahl und Typ, Modell oder Version dieser Geräte sowie deren genaue Lage (Ort und Straße) zu melden. Der zur Meldung Verpflichtete muß angeben, in welchen Zeiträumen des zurückliegenden Jahres die Voraussetzungen von Satz 1 erfüllt waren. (2) Wer außerhalb von staatlichen Einrichtungen Kampfpanzer, gepanzerte Kampffahrzeuge, Artilleriewaffen, Kampfflugzeuge und Angriffshubschrauber ausschließlich für Forschungs- und Entwicklungszwecke nutzt, hat deren Anzahl zu melden. (3) Diese Meldungen sind nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 1990 (BGBl. I S. 2506) der zuständigen Überwachungsbehörde zum 30. September eines jeden Jahres zu erstatten. (4) Die Bundesregierung ist ermächtigt, die gemeldeten Daten in Erfüllung ihrer im Rahmen des Protokolls über Notifikation und Informationsaustausch übernommenen Verpflichtungen weiterzugeben.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.