§ 1
Geltungsbereich 1 Diese Verordnung regelt die Gebühren der Höheren Fachschule ICT (HF- ICT).
Basel-Landschaft · 689.12 · ordinance
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Geltungsbereich 1 Diese Verordnung regelt die Gebühren der Höheren Fachschule ICT (HF- ICT).
Schulgeld und Gebühren 1 Folgende Schulgelder und Gebühren werden erhoben: a. Schulgeld für Einwohnerinnen und Einwohner eines der Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen vom 22. März 20122) (HFSV) angehörenden Kantons pro Semester CHF 2'950.–; b. Schulgeld für die übrigen Studierenden pro Semester CHF 5'950.–. 2 Das Schulgeld ist für das ganze Semester geschuldet. 3 Die Kosten für Lehrmittel und Unterrichtsunterlagen tragen die Studierenden selber.
Übergangsbestimmungen 1 Diese Verordnung gilt für Studierende, die per Schuljahr 2019/2020 oder später in die HF-ICT eintreten. 2 Für Studierende, die vor dem Schuljahr 2019/2020 in die HF-ICT eingetreten sind, gilt die Schulordnung für die Höhere Fachschule ICT (HF-ICT) vom 9. Juli 20023) in der Version vom 1. August 2014. 1) SGS 649.612 2) SGS 649.612 3) SGS 681.333 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2019.040 2 689.12 Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit 25.06.2019 01.08.2019 Erlass Erstfassung GS 2019.040 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2019.040 3 689.12 Änderungstabelle - Nach Paragraf Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 25.06.2019 01.08.2019 Erstfassung GS 2019.040 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2019.040