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Beschluss Nr. 1/2024 des eingesetzten Gemeinsamen Ausschusses im Hinblick auf die Änderung des Anhangs II sowie der gemeinsamen Verfahrensvorschriften und der technischen Verknüpfungsstandards

Confederation · 0.814.011.268.1 · treaty

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Contents: 2 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2

2 provisions

Art. 1

1 Anhang II des Abkommens wird durch den in Anhang I dieses Beschlusses festgelegten Wortlaut ersetzt. 2 Die in Artikel 3 Absatz 6 des Abkommens genannten gemeinsamen Verfahrensvorschriften sind in Anhang II dieses Beschlusses festgelegt. Sie ersetzen die im Anhang des Beschlusses Nr. 1/2020 festgelegten gemeinsamen Verfahrensvorschriften. 3 Die in Artikel 3 Absatz 7 des Abkommens genannten technischen Verknüpfungsstandards sind in Anhang III dieses Beschlusses festgelegt. Sie ersetzen die im Anhang des Beschlusses Nr. 2/2020 festgelegten technischen Verknüpfungsstandards.

Art. 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel, am 4. Dezember 2024. Für den Gemeinsamen Ausschuss Sekretariat für die Europäische Union: Ruben Vermeeren Der Vorsitz: Beatriz Yordi Sekretariat für die Schweiz: Thomas Meier

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