Lärmschutz-Verordnung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 31 Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten
1 Sind die Immissionsgrenzwerte überschritten, so dürfen Neubauten und wesentliche Änderungen von Gebäuden mit lärmempfindlichen Räumen nur bewilligt werden, wenn diese Werte eingehalten werden können: a. durch die Anordnung der lärmempfindlichen Räume auf der dem Lärm abgewandten Seite des Gebäudes; oder b. durch bauliche oder gestalterische Massnahmen, die das Gebäude gegen Lärm abschirmen. 1bis Kontrollierte Wohnraumlüftungen und Kühlsysteme müssen dem Stand der Technik entsprechen. 2 Können die Anforderungen nach Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe a des Gesetzes bei Fluglärm oder bei höchstens zehn Prozent der Wohneinheiten von grossen Wohnüberbauungen nicht eingehalten werden, so darf die Baubewilligung ausnahmsweise erteilt werden, wenn an der Errichtung des Gebäudes ein überwiegendes Interesse besteht und die kantonale Behörde zustimmt. 3 Die Grundeigentümer tragen die Kosten für die Massnahmen. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 16. Juni 1997, in Kraft seit 1. Aug. 1997 (AS 1997 1588). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 25. Febr. 2026, in Kraft seit 1. April 2026 (AS 2026 114). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 25. Febr. 2026, in Kraft seit 1. April 2026 (AS 2026 114).
Art. 31 Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten
1 Sind die Immissionsgrenzwerte überschritten, so dürfen Neubauten und wesentliche Änderungen von Gebäuden mit lärmempfindlichen Räumen nur bewilligt werden, wenn diese Werte eingehalten werden können: a. durch die Anordnung der lärmempfindlichen Räume auf der dem Lärm abgewandten Seite des Gebäudes; oder b. durch bauliche oder gestalterische Massnahmen, die das Gebäude gegen Lärm abschirmen. 1bis Kontrollierte Wohnraumlüftungen und Kühlsysteme müssen dem Stand der Technik entsprechen. 2 Können die Anforderungen nach Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe a des Gesetzes bei Fluglärm oder bei höchstens zehn Prozent der Wohneinheiten von grossen Wohnüberbauungen nicht eingehalten werden, so darf die Baubewilligung ausnahmsweise erteilt werden, wenn an der Errichtung des Gebäudes ein überwiegendes Interesse besteht und die kantonale Behörde zustimmt. 3 Die Grundeigentümer tragen die Kosten für die Massnahmen. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 16. Juni 1997, in Kraft seit 1. Aug. 1997 (AS 1997 1588). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 25. Febr. 2026, in Kraft seit 1. April 2026 (AS 2026 114). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 25. Febr. 2026, in Kraft seit 1. April 2026 (AS 2026 114).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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