Verordnung über Anforderungsbehörden und Bedarfsträger nach dem Bundesleistungsgesetz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 3 Örtliche Zuständigkeit
(1) Örtlich zuständig ist die Anforderungsbehörde, in deren Bezirk sich der Gegenstand der Anforderung oder der Gegenstand befindet, auf den sich die Leistung bezieht, oder in deren Bezirk die Leistung zu erbringen ist. Kann die Leistung in der gewerblichen Niederlassung eines Leistungspflichtigen erbracht werden, so ist auch die Anforderungsbehörde örtlich zuständig, in deren Bezirk sich die Niederlassung befindet. (2) Betrifft die Anforderung Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die im Geltungsbereich dieser Verordnung zugelassen sind, so ist die Anforderungsbehörde örtlich zuständig, in deren Bezirk die Kartei über die Zulassung des Fahrzeugs geführt wird. In besonders dringenden Fällen oder wenn die nach Satz 1 zuständige Behörde aus tatsächlichen Gründen verhindert ist, ihre Befugnisse als Anforderungsbehörde auszuüben, oder bei Anforderung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die nicht im Geltungsbereich dieser Verordnung zugelassen sind, ist auch die Anforderungsbehörde zuständig, in deren Bezirk sich das Fahrzeug im Zeitpunkt der Anforderung befindet.
§ 3 Örtliche Zuständigkeit
(1) Örtlich zuständig ist die Anforderungsbehörde, in deren Bezirk sich der Gegenstand der Anforderung oder der Gegenstand befindet, auf den sich die Leistung bezieht, oder in deren Bezirk die Leistung zu erbringen ist. Kann die Leistung in der gewerblichen Niederlassung eines Leistungspflichtigen erbracht werden, so ist auch die Anforderungsbehörde örtlich zuständig, in deren Bezirk sich die Niederlassung befindet. (2) Betrifft die Anforderung Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die im Geltungsbereich dieser Verordnung zugelassen sind, so ist die Anforderungsbehörde örtlich zuständig, in deren Bezirk die Kartei über die Zulassung des Fahrzeugs geführt wird. In besonders dringenden Fällen oder wenn die nach Satz 1 zuständige Behörde aus tatsächlichen Gründen verhindert ist, ihre Befugnisse als Anforderungsbehörde auszuüben, oder bei Anforderung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die nicht im Geltungsbereich dieser Verordnung zugelassen sind, ist auch die Anforderungsbehörde zuständig, in deren Bezirk sich das Fahrzeug im Zeitpunkt der Anforderung befindet.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.