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Interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule der Westschweiz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 53

Mittel der Hochschulen, allgemeine Prinzipien 0 Die Hochschulen verfügen über folgende Mittel: 4) BSG 439.21-1 439.32-1 18 1 Direkt erhobene Beiträge: a Studiengebühren und Beiträge zu Ausbildungskosten, die von den Studierenden bezahlt werden, b Einnahmen aus Forschungsarbeiten oder anderen Dienstleistungen zuhanden privater oder öffentlicher Drittpersonen, c Schenkungen und Vermächtnisse, d andere Beiträge von Mäzenen und Sponsoren, die durch ein von der HES-SO erlassenes Reglement geregelt werden. 2 Beiträge der HES-SO: a Beiträge in Abhängigkeit der Anzahl Studierenden sowie des Studiengangs und des Ausbildungszyklus, b andere Beiträge in Zusammenhang mit den FH-Aufträgen. 3 Beiträge des Standortkantons/der Standortregion jeder Hochschule: a Die Kantone/Regionen finanzieren direkt jene Hochschulen, die ihren Aufwand aufgrund der örtlichen Besonderheiten nicht mit den in den Absätzen 1 und 2 genannten Beiträgen decken können. b Die Kantone/Regionen können die Forschungstätigkeiten und anderen Aufgaben der Hochschulen in Zusammenhang mit der kantonalen Strategie direkt finanzieren. c Die in Absatz 3 Buchstaben a und b vorgesehenen Finanzierungen werden ins Budget aufgenommen. Für die von den Kantonen/Regionen in diesem Zusammenhang gemachten Überweisungen wird ein Bericht zuhanden des Rektorats der HES-SO verfasst, und diese Überweisungen werden auch in den Prüfungsberichten erwähnt. 4 Die Verfügungen zur Bestimmung der Beiträge, die gemäss Absatz 2 Buchstabe a an die Hochschulen überwiesen werden, sind in einem Reglement festgehalten, das Bestandteil der vierjährigen Zielvereinbarung ist. 5 Die vollständige Liste der örtlichen Besonderheiten und deren zahlenmässige Bestimmung werden aufgestellt und der vierjährigen Zielvereinbarung beigelegt. 6 Die Kantone/Regionen können den Hochschulen die Schaffung von Reserven erlauben.

Your change, as a redline

Art. 53

Mittel der Hochschulen, allgemeine Prinzipien 0 Die Hochschulen verfügen über folgende Mittel: 4) BSG 439.21-1 439.32-1 18 1 Direkt erhobene Beiträge: a Studiengebühren und Beiträge zu Ausbildungskosten, die von den Studierenden bezahlt werden, b Einnahmen aus Forschungsarbeiten oder anderen Dienstleistungen zuhanden privater oder öffentlicher Drittpersonen, c Schenkungen und Vermächtnisse, d andere Beiträge von Mäzenen und Sponsoren, die durch ein von der HES-SO erlassenes Reglement geregelt werden. 2 Beiträge der HES-SO: a Beiträge in Abhängigkeit der Anzahl Studierenden sowie des Studiengangs und des Ausbildungszyklus, b andere Beiträge in Zusammenhang mit den FH-Aufträgen. 3 Beiträge des Standortkantons/der Standortregion jeder Hochschule: a Die Kantone/Regionen finanzieren direkt jene Hochschulen, die ihren Aufwand aufgrund der örtlichen Besonderheiten nicht mit den in den Absätzen 1 und 2 genannten Beiträgen decken können. b Die Kantone/Regionen können die Forschungstätigkeiten und anderen Aufgaben der Hochschulen in Zusammenhang mit der kantonalen Strategie direkt finanzieren. c Die in Absatz 3 Buchstaben a und b vorgesehenen Finanzierungen werden ins Budget aufgenommen. Für die von den Kantonen/Regionen in diesem Zusammenhang gemachten Überweisungen wird ein Bericht zuhanden des Rektorats der HES-SO verfasst, und diese Überweisungen werden auch in den Prüfungsberichten erwähnt. 4 Die Verfügungen zur Bestimmung der Beiträge, die gemäss Absatz 2 Buchstabe a an die Hochschulen überwiesen werden, sind in einem Reglement festgehalten, das Bestandteil der vierjährigen Zielvereinbarung ist. 5 Die vollständige Liste der örtlichen Besonderheiten und deren zahlenmässige Bestimmung werden aufgestellt und der vierjährigen Zielvereinbarung beigelegt. 6 Die Kantone/Regionen können den Hochschulen die Schaffung von Reserven erlauben.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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