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Markenrechtsvertrag

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 8 Unterschrift

(1) [Mitteilung auf Papier] Erfolgt eine Mitteilung an das Amt einer Vertragspartei auf Papier und ist eine Unterschrift erforderlich, so i) erkennt die Vertragspartei vorbehaltlich der Ziffer iii eine von Hand geleistete Unterschrift an, ii) ist der Vertragspartei freigestellt, anstelle einer von Hand geleisteten Unterschrift andere Formen der Unterschrift, zum Beispiel eine gedruckte oder gestempelte Unterschrift oder die Benutzung eines Siegels, zuzulassen, iii) kann die Vertragspartei, wenn die natürliche Person, welche die Mitteilung unterschreibt, ihre Staatsangehörige ist und die Anschrift dieser Person sich in ihrem Gebiet befindet, verlangen, dass anstelle einer von Hand geleisteten Unterschrift ein Siegel benutzt wird, iv) kann die Vertragspartei bei Benutzung eines Siegels verlangen, dass neben dem Siegel der Name der natürlichen Person, deren Siegel benutzt wird, in Buchstaben angegeben ist. (2) [Mitteilung durch Telefax] a) Gestattet eine Vertragspartei die Übermittlung von Mitteilungen an das Amt durch Telefax, so betrachtet sie die Übermittlung als unterschrieben, wenn auf dem durch Telefax erstellten Ausdruck die Wiedergabe der Unterschrift oder des Siegels und, soweit nach Absatz 1 Ziffer iv vorgeschrieben, die Angabe des Namens der natürlichen Person, deren Siegel benutzt wird, in Buchstaben erscheint. b) Die unter Buchstabe a bezeichnete Vertragspartei kann verlangen, dass das Schriftstück, dessen Wiedergabe durch Telefax übermittelt wurde, bei dem Amt innerhalb einer bestimmten Frist, vorbehaltlich der in der Ausführungsordnung vorgeschriebenen Mindestfrist, eingereicht wird. (3) [Übermittlung durch elektronische Mittel] Lässt eine Vertragspartei die Übermittlung von Mitteilungen an das Amt durch elektronische Mittel zu, so betrachtet sie die Mitteilung als unterschrieben, wenn das Amt den Absender der elektronisch übermittelten Mitteilung wie von der Vertragspartei vorgeschrieben identifiziert. (4) [Ausschluss des Erfordernisses der Beglaubigung] Eine Vertragspartei darf nicht die Bestätigung, die notarielle Beglaubigung, die Bescheinigung der Echtheit, die Legalisation oder eine andere Beurkundung einer Unterschrift oder eines anderen in den vorhergehenden Absätzen genannten Mittels der Selbstidentifizierung verlangen, ausser in dem im Recht der Vertragspartei vorgesehenen Fall, dass die Unterschrift den Verzicht auf eine Eintragung betrifft.

Your change, as a redline

Art. 8 Unterschrift

(1) [Mitteilung auf Papier] Erfolgt eine Mitteilung an das Amt einer Vertragspartei auf Papier und ist eine Unterschrift erforderlich, so i) erkennt die Vertragspartei vorbehaltlich der Ziffer iii eine von Hand geleistete Unterschrift an, ii) ist der Vertragspartei freigestellt, anstelle einer von Hand geleisteten Unterschrift andere Formen der Unterschrift, zum Beispiel eine gedruckte oder gestempelte Unterschrift oder die Benutzung eines Siegels, zuzulassen, iii) kann die Vertragspartei, wenn die natürliche Person, welche die Mitteilung unterschreibt, ihre Staatsangehörige ist und die Anschrift dieser Person sich in ihrem Gebiet befindet, verlangen, dass anstelle einer von Hand geleisteten Unterschrift ein Siegel benutzt wird, iv) kann die Vertragspartei bei Benutzung eines Siegels verlangen, dass neben dem Siegel der Name der natürlichen Person, deren Siegel benutzt wird, in Buchstaben angegeben ist. (2) [Mitteilung durch Telefax] a) Gestattet eine Vertragspartei die Übermittlung von Mitteilungen an das Amt durch Telefax, so betrachtet sie die Übermittlung als unterschrieben, wenn auf dem durch Telefax erstellten Ausdruck die Wiedergabe der Unterschrift oder des Siegels und, soweit nach Absatz 1 Ziffer iv vorgeschrieben, die Angabe des Namens der natürlichen Person, deren Siegel benutzt wird, in Buchstaben erscheint. b) Die unter Buchstabe a bezeichnete Vertragspartei kann verlangen, dass das Schriftstück, dessen Wiedergabe durch Telefax übermittelt wurde, bei dem Amt innerhalb einer bestimmten Frist, vorbehaltlich der in der Ausführungsordnung vorgeschriebenen Mindestfrist, eingereicht wird. (3) [Übermittlung durch elektronische Mittel] Lässt eine Vertragspartei die Übermittlung von Mitteilungen an das Amt durch elektronische Mittel zu, so betrachtet sie die Mitteilung als unterschrieben, wenn das Amt den Absender der elektronisch übermittelten Mitteilung wie von der Vertragspartei vorgeschrieben identifiziert. (4) [Ausschluss des Erfordernisses der Beglaubigung] Eine Vertragspartei darf nicht die Bestätigung, die notarielle Beglaubigung, die Bescheinigung der Echtheit, die Legalisation oder eine andere Beurkundung einer Unterschrift oder eines anderen in den vorhergehenden Absätzen genannten Mittels der Selbstidentifizierung verlangen, ausser in dem im Recht der Vertragspartei vorgesehenen Fall, dass die Unterschrift den Verzicht auf eine Eintragung betrifft.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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