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Verordnung der ETH Zürich über die Zulassung zu den Studien an der ETH Zürich

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 12 Immatrikulation an mehreren Hochschulen

1 Studierende, die an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, können nicht gleichzeitig an der ETH Zürich immatrikuliert sein. Ausgenommen sind: a. Austauschstudierende und Gaststudierende; b. Studierende in hochschulübergreifenden Studiengängen; c. Studierende, die an der ETH Zürich ausschliesslich in Studiengängen der didaktischen Ausbildung immatrikuliert sind. 2 Der Rektor oder die Rektorin kann auf Gesuch hin in Einzelfällen weitere Ausnahmen vom Grundsatz nach Absatz 1 bewilligen, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a. Die Studierenden treten an der ETH Zürich in einen Bachelor- oder Master-Studiengang ein. b. Sie verfügen über mindestens einen Bachelor-Abschluss. c. Sie zeichnen sich durch eine ausserordentlich hohe Leistungsfähigkeit aus, die sich namentlich in der Höhe der Noten und der Anzahl erworbener ECTS-Kreditpunkte pro Semester zeigt. d. Die andere Hochschule ist mit der gleichzeitigen Immatrikulation an der ETH Zürich einverstanden. 3 Artikel 11 Absatz 2 gilt sinngemäss. Fassung gemäss Ziff. I der V der Schulleitung der ETH Zürich vom 4. Juli 2017, in Kraft seit 1. Nov. 2017 (AS 2017 3811).

Your change, as a redline

Art. 12 Immatrikulation an mehreren Hochschulen

1 Studierende, die an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, können nicht gleichzeitig an der ETH Zürich immatrikuliert sein. Ausgenommen sind: a. Austauschstudierende und Gaststudierende; b. Studierende in hochschulübergreifenden Studiengängen; c. Studierende, die an der ETH Zürich ausschliesslich in Studiengängen der didaktischen Ausbildung immatrikuliert sind. 2 Der Rektor oder die Rektorin kann auf Gesuch hin in Einzelfällen weitere Ausnahmen vom Grundsatz nach Absatz 1 bewilligen, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a. Die Studierenden treten an der ETH Zürich in einen Bachelor- oder Master-Studiengang ein. b. Sie verfügen über mindestens einen Bachelor-Abschluss. c. Sie zeichnen sich durch eine ausserordentlich hohe Leistungsfähigkeit aus, die sich namentlich in der Höhe der Noten und der Anzahl erworbener ECTS-Kreditpunkte pro Semester zeigt. d. Die andere Hochschule ist mit der gleichzeitigen Immatrikulation an der ETH Zürich einverstanden. 3 Artikel 11 Absatz 2 gilt sinngemäss. Fassung gemäss Ziff. I der V der Schulleitung der ETH Zürich vom 4. Juli 2017, in Kraft seit 1. Nov. 2017 (AS 2017 3811).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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