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Verordnung der ETH Zürich über die Zulassung zu den Studien an der ETH Zürich

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 22

1 Wer zum Bachelor-Studium an der ETH Zürich zugelassen werden will, muss die Voraussetzungen nach den Artikeln 23–30 erfüllen. 2 Er oder sie muss überdies allfällige spezifische Zulassungsvoraussetzungen erfüllen; dazu gehören namentlich Zulassungsvoraussetzungen für Inhaberinnen und Inhaber ausländischer oder internationaler Vorbildungsausweise. 3 Der Rektor oder die Rektorin aktualisiert die für die einzelnen Länder und die anerkannten Vorbildungsausweise geltenden spezifischen Zulassungsvoraussetzungen jährlich gestützt auf die aktuellen grundsätzlichen Bestimmungen und Empfehlungen der Kammer «universitäre Hochschulen» der Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen und veröffentlicht sie in geeigneter Weise, insbesondere auf der Website der ETH Zürich. www.swissuniversities.ch > Services > Zulassung zur Universität > Länder www.ethz.ch > Studium > Anmeldung/Bewerbung > Bachelor-Studium Fassung gemäss Ziff. I der V der Schulleitung der ETH Zürich vom 4. Juli 2017, in Kraft seit 1. Nov. 2017 (AS 2017 3811).

Your change, as a redline

Art. 22

1 Wer zum Bachelor-Studium an der ETH Zürich zugelassen werden will, muss die Voraussetzungen nach den Artikeln 23–30 erfüllen. 2 Er oder sie muss überdies allfällige spezifische Zulassungsvoraussetzungen erfüllen; dazu gehören namentlich Zulassungsvoraussetzungen für Inhaberinnen und Inhaber ausländischer oder internationaler Vorbildungsausweise. 3 Der Rektor oder die Rektorin aktualisiert die für die einzelnen Länder und die anerkannten Vorbildungsausweise geltenden spezifischen Zulassungsvoraussetzungen jährlich gestützt auf die aktuellen grundsätzlichen Bestimmungen und Empfehlungen der Kammer «universitäre Hochschulen» der Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen und veröffentlicht sie in geeigneter Weise, insbesondere auf der Website der ETH Zürich. www.swissuniversities.ch > Services > Zulassung zur Universität > Länder www.ethz.ch > Studium > Anmeldung/Bewerbung > Bachelor-Studium Fassung gemäss Ziff. I der V der Schulleitung der ETH Zürich vom 4. Juli 2017, in Kraft seit 1. Nov. 2017 (AS 2017 3811).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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