Verordnung der ETH Zürich über die Zulassung zu den Studien an der ETH Zürich
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 39 Hörer und Hörerinnen
1 Wer Lehrveranstaltungen besuchen, aber keinen akademischen Abschluss erwerben will, kann als Hörer oder Hörerin zugelassen werden. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung. 2 Hörer und Hörerinnen sind nicht berechtigt, an der ETH Zürich: a. Leistungskontrollen abzulegen; b. Kreditpunkte zu erwerben; c. akademische Abschlüsse zu erwerben. 3 Zulassungsbeschränkungen für normale Studierende gelten auch für Hörer und Hörerinnen. 4 Die Departemente sowie die Dozenten und Dozentinnen können Hörer und Hörerinnen von bestimmten Lehrveranstaltungen, die nicht allgemein freigegeben sind, ausschliessen oder sie nur so weit zulassen, als sie sich über entsprechende Vorkenntnisse ausweisen und es die Raum-, Ausrüstungs- und Betreuungsverhältnisse erlauben. Spezifische Zulassungsbeschränkungen für Hörer und Hörerinnen werden im Vorlesungsverzeichnis angekündigt. 5 Bei fehlendem Einvernehmen mit den zuständigen Dozenten und Dozentinnen entscheidet der Rektor oder die Rektorin über die Zulassung zu den entsprechenden Lehrveranstaltungen.
Art. 39 Hörer und Hörerinnen
1 Wer Lehrveranstaltungen besuchen, aber keinen akademischen Abschluss erwerben will, kann als Hörer oder Hörerin zugelassen werden. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung. 2 Hörer und Hörerinnen sind nicht berechtigt, an der ETH Zürich: a. Leistungskontrollen abzulegen; b. Kreditpunkte zu erwerben; c. akademische Abschlüsse zu erwerben. 3 Zulassungsbeschränkungen für normale Studierende gelten auch für Hörer und Hörerinnen. 4 Die Departemente sowie die Dozenten und Dozentinnen können Hörer und Hörerinnen von bestimmten Lehrveranstaltungen, die nicht allgemein freigegeben sind, ausschliessen oder sie nur so weit zulassen, als sie sich über entsprechende Vorkenntnisse ausweisen und es die Raum-, Ausrüstungs- und Betreuungsverhältnisse erlauben. Spezifische Zulassungsbeschränkungen für Hörer und Hörerinnen werden im Vorlesungsverzeichnis angekündigt. 5 Bei fehlendem Einvernehmen mit den zuständigen Dozenten und Dozentinnen entscheidet der Rektor oder die Rektorin über die Zulassung zu den entsprechenden Lehrveranstaltungen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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