Verordnung der ETH Zürich über die Zulassung zu den Studien an der ETH Zürich
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 4 Verlängerung und Verkürzung der maximal zulässigen Studiendauer
1 Erfolgt die Zulassung zu einem Master-Studiengang mit der Auflage, zusätzliche Kreditpunkte nach dem European Credit Transfer System (ECTS-Kreditpunkte) zu erwerben, so berechtigt dies ab einer bestimmten Anzahl Auflagen-ECTS-Kreditpunkte zu einer Verlängerung der maximal zulässigen Studiendauer. Die Schulleitung regelt die Einzelheiten auf Antrag des Rektors oder der Rektorin. 2 Werden bei der Zulassung zum Studium, bei einem Wiedereintritt oder bei einem Studiengangwechsel ECTS-Kreditpunkte für bisherige Studienleistungen angerechnet, so führt dies zu einer entsprechenden Verkürzung der maximal zulässigen Studiendauer. Die Einzelheiten sind in den Artikeln 43–45 geregelt. Fassung gemäss Ziff. I der V der Schulleitung der ETH Zürich vom 4. Juli 2017, in Kraft seit 1. Nov. 2017 (AS 2017 3811).
Art. 4 Verlängerung und Verkürzung der maximal zulässigen Studiendauer
1 Erfolgt die Zulassung zu einem Master-Studiengang mit der Auflage, zusätzliche Kreditpunkte nach dem European Credit Transfer System (ECTS-Kreditpunkte) zu erwerben, so berechtigt dies ab einer bestimmten Anzahl Auflagen-ECTS-Kreditpunkte zu einer Verlängerung der maximal zulässigen Studiendauer. Die Schulleitung regelt die Einzelheiten auf Antrag des Rektors oder der Rektorin. 2 Werden bei der Zulassung zum Studium, bei einem Wiedereintritt oder bei einem Studiengangwechsel ECTS-Kreditpunkte für bisherige Studienleistungen angerechnet, so führt dies zu einer entsprechenden Verkürzung der maximal zulässigen Studiendauer. Die Einzelheiten sind in den Artikeln 43–45 geregelt. Fassung gemäss Ziff. I der V der Schulleitung der ETH Zürich vom 4. Juli 2017, in Kraft seit 1. Nov. 2017 (AS 2017 3811).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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