Propose a change

Verordnung der ETH Zürich über die Zulassung zu den Studien an der ETH Zürich

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 6 Zulassungshindernis Studierunfähigkeit

1 Gibt es bei einer um Zulassung nachsuchenden Person Indizien für eine medizinisch bedingte Studierunfähigkeit, so kann der Rektor oder die Rektorin ein ärztliches Zeugnis verlangen. 2 Studierende, die von der ETH Zürich aufgrund einer ärztlich attestierten Studierunfähigkeit exmatrikuliert worden sind, können nur nach Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, das die Studierfähigkeit bescheinigt, wieder zugelassen werden. 3 Bildet in den Fällen nach den Absätzen 1 und 2 das Zeugnis keine hinreichende Entscheidungsgrundlage, so kann die Schulleitung auf Antrag des Rektors oder der Rektorin eine vertrauensärztliche Untersuchung anordnen. 4 Über eine Verweigerung der Zulassung wegen Studierunfähigkeit entscheidet die Schulleitung auf Antrag des Rektors oder der Rektorin. Fassung gemäss Ziff. I der V der Schulleitung der ETH Zürich vom 4. Juli 2017, in Kraft seit 1. Nov. 2017 (AS 2017 3811).

Your change, as a redline

Art. 6 Zulassungshindernis Studierunfähigkeit

1 Gibt es bei einer um Zulassung nachsuchenden Person Indizien für eine medizinisch bedingte Studierunfähigkeit, so kann der Rektor oder die Rektorin ein ärztliches Zeugnis verlangen. 2 Studierende, die von der ETH Zürich aufgrund einer ärztlich attestierten Studierunfähigkeit exmatrikuliert worden sind, können nur nach Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, das die Studierfähigkeit bescheinigt, wieder zugelassen werden. 3 Bildet in den Fällen nach den Absätzen 1 und 2 das Zeugnis keine hinreichende Entscheidungsgrundlage, so kann die Schulleitung auf Antrag des Rektors oder der Rektorin eine vertrauensärztliche Untersuchung anordnen. 4 Über eine Verweigerung der Zulassung wegen Studierunfähigkeit entscheidet die Schulleitung auf Antrag des Rektors oder der Rektorin. Fassung gemäss Ziff. I der V der Schulleitung der ETH Zürich vom 4. Juli 2017, in Kraft seit 1. Nov. 2017 (AS 2017 3811).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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