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Verordnung der ETH Zürich über die Zulassung zu den Studien an der ETH Zürich

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 7 Gesuch um Zulassung zum Studium

1 Personen, die an der ETH Zürich studieren wollen, müssen ein Gesuch um Zulassung stellen. Mit der Gesuchseinreichung wird das Immatrikulationsverfahren eröffnet. 2 Bei der Zulassung muss eine Anmeldegebühr nach der Gebührenverordnung ETH-Bereich vom 31. Mai 1995 entrichtet werden. Ausgenommen ist der Übertritt von der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (ETH Lausanne). 3 Der Rektor oder die Rektorin bestimmt Daten, Fristen und erforderliche Unterlagen für die Zulassung. Sie werden in geeigneter Weise, insbesondere auf der Website der ETH Zürich, veröffentlicht. 4 Auf Gesuche wird nicht eingetreten, wenn: a. sie nicht frist- oder formgerecht eingereicht werden; oder b. die Anmeldegebühr nicht entrichtet wird. 5 Bei hochschulübergreifenden Studiengängen (Joint-Degree-Studiengänge) kann die ETH Zürich die Zuständigkeit für das Immatrikulationsverfahren vollständig oder teilweise an eine der beteiligten Hochschulen übertragen. Die Einzelheiten sind in einer Vereinbarung mit den beteiligten Hochschulen zu regeln. SR 414.131.7 Fassung gemäss Ziff. I der V der Schulleitung der ETH Zürich vom 4. Juli 2017, in Kraft seit 1. Nov. 2017 (AS 2017 3811). Fassung gemäss Ziff. I der V der Schulleitung der ETH Zürich vom 4. Juli 2017, in Kraft seit 1. Nov. 2017 (AS 2017 3811).

Your change, as a redline

Art. 7 Gesuch um Zulassung zum Studium

1 Personen, die an der ETH Zürich studieren wollen, müssen ein Gesuch um Zulassung stellen. Mit der Gesuchseinreichung wird das Immatrikulationsverfahren eröffnet. 2 Bei der Zulassung muss eine Anmeldegebühr nach der Gebührenverordnung ETH-Bereich vom 31. Mai 1995 entrichtet werden. Ausgenommen ist der Übertritt von der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (ETH Lausanne). 3 Der Rektor oder die Rektorin bestimmt Daten, Fristen und erforderliche Unterlagen für die Zulassung. Sie werden in geeigneter Weise, insbesondere auf der Website der ETH Zürich, veröffentlicht. 4 Auf Gesuche wird nicht eingetreten, wenn: a. sie nicht frist- oder formgerecht eingereicht werden; oder b. die Anmeldegebühr nicht entrichtet wird. 5 Bei hochschulübergreifenden Studiengängen (Joint-Degree-Studiengänge) kann die ETH Zürich die Zuständigkeit für das Immatrikulationsverfahren vollständig oder teilweise an eine der beteiligten Hochschulen übertragen. Die Einzelheiten sind in einer Vereinbarung mit den beteiligten Hochschulen zu regeln. SR 414.131.7 Fassung gemäss Ziff. I der V der Schulleitung der ETH Zürich vom 4. Juli 2017, in Kraft seit 1. Nov. 2017 (AS 2017 3811). Fassung gemäss Ziff. I der V der Schulleitung der ETH Zürich vom 4. Juli 2017, in Kraft seit 1. Nov. 2017 (AS 2017 3811).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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