$$$ 128 Reglement betreffend Mitgliedschaft in vom Stadtrat gewählten Kommissionen und Delegationen / Alterslimite Beschlossen vom Stadtrat am 15. Juli 1991 1. Die Altersgrenze für die Mitgliedschaft in vom Stadtrat gewählten Kommissionen und Delegationen beträgt 70 Jahre. Mitglieder, die diese Altersgrenze überschritten haben, sind nicht mehr wählbar. 2. Angebrochene Amtszeiten dürfen, sofern dies der Gesundheitszustand der Mandatsträger zulässt, noch beendet werden. 3. Mandatsträger sind bei der Wahl in geeigneter Form auf diese Altersgrenze aufmerksam zu machen.
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Reglement betreffend Mitgliedschaft in vom Stadtrat gewählten Kommissionen und Delegationen / Alterslimite
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