Personalverordnung (PersVo)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 22 Spontanhonorierung
1 Die Anstellungsbehörde entscheidet auf Antrag der direkten Vorgesetzten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mitteln über die Ausrichtung von Spontanhonorierungen bis CHF 500.00. 2 Für Spontanhonorierungen ab CHF 500.00 bis CHF 2'000.00 entscheidet das zuständige Mitglied des Gemeinderats. Ein entsprechender Antrag ist durch die Abteilungsleitung zu begründen und bedarf eines Mitberichts der Personalleitung. 3 Die Spontanhonorierung für eine erfolgreiche Personalwerbung beträgt CHF 2'000.00. Sie wird an die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter ausgerichtet, welche die neu angestellte Person im Monatslohn direkt empfohlen hat. Als Voraussetzung für eine Auszahlung gilt, dass die neue Mitarbeiterin oder der neue Mitarbeiter zuvor noch nie bei der Gemeinde Risch angestellt war und nach der Anstellung für mindestens ein Jahr für die Gemeinde tätig ist. * 4 Für die erfolgreiche Personalwerbung von Angestellten im Stundenlohn, können ebenfalls Spontanhonorierungen ausbezahlt werden. Es gelten die allgemeinen Regeln gemäss Abs. 1 und 2 sowie die Voraussetzungen nach Abs. 3. *
Art. 22 Spontanhonorierung
1 Die Anstellungsbehörde entscheidet auf Antrag der direkten Vorgesetzten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mitteln über die Ausrichtung von Spontanhonorierungen bis CHF 500.00. 2 Für Spontanhonorierungen ab CHF 500.00 bis CHF 2'000.00 entscheidet das zuständige Mitglied des Gemeinderats. Ein entsprechender Antrag ist durch die Abteilungsleitung zu begründen und bedarf eines Mitberichts der Personalleitung. 3 Die Spontanhonorierung für eine erfolgreiche Personalwerbung beträgt CHF 2'000.00. Sie wird an die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter ausgerichtet, welche die neu angestellte Person im Monatslohn direkt empfohlen hat. Als Voraussetzung für eine Auszahlung gilt, dass die neue Mitarbeiterin oder der neue Mitarbeiter zuvor noch nie bei der Gemeinde Risch angestellt war und nach der Anstellung für mindestens ein Jahr für die Gemeinde tätig ist. * 4 Für die erfolgreiche Personalwerbung von Angestellten im Stundenlohn, können ebenfalls Spontanhonorierungen ausbezahlt werden. Es gelten die allgemeinen Regeln gemäss Abs. 1 und 2 sowie die Voraussetzungen nach Abs. 3. *
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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