Personalverordnung (PersVo)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 6 Kündigung seitens der Gemeinde
1 Sachliche Kündigungsgründe liegen unter anderem vor: a) wenn die/der Mitarbeitende längerfristig oder dauernd an der Aufgabenerfüllung verhindert ist b) wenn die Arbeitsstelle aufgehoben oder geänderten, organisatorischen oder wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst wird und die/der Mitarbeitende die Annahme des neuen oder gegebenenfalls eines anderen zumutbaren Aufgabenbereichs ablehnt oder die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches nicht möglich ist c) wenn die/der Mitarbeitende aus Mangel an erforderlichen Fach-, Führungs- oder Sozialkompetenz nicht in der Lage ist, ihre/seine Aufgaben zu erfüllen oder ungenügende Leistungen erbringt; vor dem Aussprechen der Kündigung ist eine angemessene Bewährungsfrist einzuräumen d) wenn die/der Mitarbeitende bei der Anstellung für das Vertragsverhältnis wesentliche unwahre Angaben über Gesundheit, Ausbildung, Berufserfahrung etc. gemacht hat e) wenn die/der Mitarbeitende die vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen verletzt hat f) wenn die/der Mitarbeitende eine strafbare Handlung begangen hat, die nach Treu und Glauben mit der korrekten Aufgabenerfüllung nicht vereinbar ist 2 Für die Prüfung und Anordnung von weniger weitreichenden Massnahmen gemäss § 10 Abs. 4 des Personalgesetzes ist die Anstellungsbehörde bzw. der Gemeinderat zuständig. *
Art. 6 Kündigung seitens der Gemeinde
1 Sachliche Kündigungsgründe liegen unter anderem vor: a) wenn die/der Mitarbeitende längerfristig oder dauernd an der Aufgabenerfüllung verhindert ist b) wenn die Arbeitsstelle aufgehoben oder geänderten, organisatorischen oder wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst wird und die/der Mitarbeitende die Annahme des neuen oder gegebenenfalls eines anderen zumutbaren Aufgabenbereichs ablehnt oder die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches nicht möglich ist c) wenn die/der Mitarbeitende aus Mangel an erforderlichen Fach-, Führungs- oder Sozialkompetenz nicht in der Lage ist, ihre/seine Aufgaben zu erfüllen oder ungenügende Leistungen erbringt; vor dem Aussprechen der Kündigung ist eine angemessene Bewährungsfrist einzuräumen d) wenn die/der Mitarbeitende bei der Anstellung für das Vertragsverhältnis wesentliche unwahre Angaben über Gesundheit, Ausbildung, Berufserfahrung etc. gemacht hat e) wenn die/der Mitarbeitende die vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen verletzt hat f) wenn die/der Mitarbeitende eine strafbare Handlung begangen hat, die nach Treu und Glauben mit der korrekten Aufgabenerfüllung nicht vereinbar ist 2 Für die Prüfung und Anordnung von weniger weitreichenden Massnahmen gemäss § 10 Abs. 4 des Personalgesetzes ist die Anstellungsbehörde bzw. der Gemeinderat zuständig. *
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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