Personalverordnung (PersVo)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 8.1 Home-Office <strong>*</strong>
1 Unter dem Begriff «Home-Office» wird jene Arbeit verstanden, die Arbeitnehmende ganz oder teilweise, regelmässig oder unregelmässig von zu Hause oder einem anderen mit der gemeindlichen Infrastruktur vernetzten Arbeitsort aus verrichten. Für die Arbeit im Home-Office für Mitarbeitende mit Zugang zum Gemeindenetz muss der von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Zugang zur gemeindlichen Terminal-Server-Umgebung (TSU) über einen Virtual Private Network (VPN)-Zugang verwendet werden. Es gelten die allgemein gültigen Datenschutzbestimmungen. * 2 Home-Office ist im Umfang von maximal 50% des Arbeitspensums pro Woche möglich, sofern es die Arbeit des Mitarbeitenden zulässt und eine Vereinbarung mit dem direkten Vorgesetzten unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist auf maximal zwei Jahre zu befristen und muss vom Leiter bzw. der Leiterin der zuständigen Abteilung sowie vom Leiter bzw. der Leiterin Personal genehmigt werden. Darüber hinausgehende Abweichungen sind im Falle von besonderen oder ausserordentlichen Lagen oder gesundheitlichen Indikationen der Mitarbeitenden möglich. Hierüber entscheidet der Leiter oder die Leiterin Personal. * 3 Mitarbeitende, die Home-Office leisten, erfassen ihre geplanten Aufträge und Arbeitseinsätze im Outlook-Kalender, damit die Vorgesetzten diese Planung einsehen können. Die Vorgesetzten sind für die Kontrolle der Arbeitserfüllung und ‑ergebnisse verantwortlich. 4 Für die Beschaffung und Wartung der notwendigen Infrastruktur für Home-Office, welche über die zur Verfügung gestellten Mittel der Gemeinde Risch hinausgehen, sind die Mitarbeitenden verantwortlich. Für die Nutzung der Infrastruktur im Home-Office wird keine Entschädigung ausgerichtet. * 5 Der Leiter oder die Leiterin Personal erlässt nach vorgängiger Anhörung der Geschäftsleitung Weisungen zur Arbeit im Home-Office.
Art. 8.1 Home-Office <strong>*</strong>
1 Unter dem Begriff «Home-Office» wird jene Arbeit verstanden, die Arbeitnehmende ganz oder teilweise, regelmässig oder unregelmässig von zu Hause oder einem anderen mit der gemeindlichen Infrastruktur vernetzten Arbeitsort aus verrichten. Für die Arbeit im Home-Office für Mitarbeitende mit Zugang zum Gemeindenetz muss der von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Zugang zur gemeindlichen Terminal-Server-Umgebung (TSU) über einen Virtual Private Network (VPN)-Zugang verwendet werden. Es gelten die allgemein gültigen Datenschutzbestimmungen. * 2 Home-Office ist im Umfang von maximal 50% des Arbeitspensums pro Woche möglich, sofern es die Arbeit des Mitarbeitenden zulässt und eine Vereinbarung mit dem direkten Vorgesetzten unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist auf maximal zwei Jahre zu befristen und muss vom Leiter bzw. der Leiterin der zuständigen Abteilung sowie vom Leiter bzw. der Leiterin Personal genehmigt werden. Darüber hinausgehende Abweichungen sind im Falle von besonderen oder ausserordentlichen Lagen oder gesundheitlichen Indikationen der Mitarbeitenden möglich. Hierüber entscheidet der Leiter oder die Leiterin Personal. * 3 Mitarbeitende, die Home-Office leisten, erfassen ihre geplanten Aufträge und Arbeitseinsätze im Outlook-Kalender, damit die Vorgesetzten diese Planung einsehen können. Die Vorgesetzten sind für die Kontrolle der Arbeitserfüllung und ‑ergebnisse verantwortlich. 4 Für die Beschaffung und Wartung der notwendigen Infrastruktur für Home-Office, welche über die zur Verfügung gestellten Mittel der Gemeinde Risch hinausgehen, sind die Mitarbeitenden verantwortlich. Für die Nutzung der Infrastruktur im Home-Office wird keine Entschädigung ausgerichtet. * 5 Der Leiter oder die Leiterin Personal erlässt nach vorgängiger Anhörung der Geschäftsleitung Weisungen zur Arbeit im Home-Office.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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