Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 49 Durchführung von Grosslotterien und grossen Sportwetten
Zugelassene Veranstalterinnen oder Veranstalter von Grosslotterien und grossen Sportwetten 1 Die Anzahl der Veranstalterinnen oder Veranstalter von Lotterien und Sportwetten ist i. S. von Artikel 23 Absatz 1 BGS auf zwei beschränkt. 2 Auf dem Gebiet der Deutschschweizer Kantone und des Kantons Tessin darf im Sinne von Artikel 23 Absatz 2 BGS bei gegebenen Bewilligungsvoraussetzungen nur eine einzige Bewilligung für die Veranstaltung von Lotterien und Sportwetten erteilt werden. Die Deutschschweizer Kantone und der Kanton Tessin benennen die Veranstalterin oder den Veranstalter in einer rechtsetzenden interkantonalen Vereinbarung. 3 Auf dem Gebiet der Westschweizer Kantone darf im Sinne von Artikel 23 Absatz 2 BGS bei gegebenen Bewilligungsvoraussetzungen nur eine einzige Bewilligung für die Veranstaltung von Lotterien und Sportwetten erteilt werden. Die Westschweizer Kantone benennen die Veranstalterin oder den Veranstalter in einer rechtsetzenden interkantonalen Vereinbarung.
Art. 49 Durchführung von Grosslotterien und grossen Sportwetten
Zugelassene Veranstalterinnen oder Veranstalter von Grosslotterien und grossen Sportwetten 1 Die Anzahl der Veranstalterinnen oder Veranstalter von Lotterien und Sportwetten ist i. S. von Artikel 23 Absatz 1 BGS auf zwei beschränkt. 2 Auf dem Gebiet der Deutschschweizer Kantone und des Kantons Tessin darf im Sinne von Artikel 23 Absatz 2 BGS bei gegebenen Bewilligungsvoraussetzungen nur eine einzige Bewilligung für die Veranstaltung von Lotterien und Sportwetten erteilt werden. Die Deutschschweizer Kantone und der Kanton Tessin benennen die Veranstalterin oder den Veranstalter in einer rechtsetzenden interkantonalen Vereinbarung. 3 Auf dem Gebiet der Westschweizer Kantone darf im Sinne von Artikel 23 Absatz 2 BGS bei gegebenen Bewilligungsvoraussetzungen nur eine einzige Bewilligung für die Veranstaltung von Lotterien und Sportwetten erteilt werden. Die Westschweizer Kantone benennen die Veranstalterin oder den Veranstalter in einer rechtsetzenden interkantonalen Vereinbarung.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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