Gesetz über die Politischen Rechte in der Stadt Chur
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 30
Validierung 1 Wird während der Amtsdauer ein Sitz frei, erklärt der Stadtrat von der Liste, auf welcher das ausscheidende Mitglied gewählt worden ist, die Person der nicht gewählten Kandidierenden als gewählt, welche am meisten Stimmen erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Wahlprotokoll über die Reihenfolge der Kandidierenden. 2 Kann ein Sitz in diesem Verfahren nicht besetzt werden, bleibt er bis zum Ende der Amtsdauer vakant. Art. 30a1 Temporäre Stellvertretung 1 Ist ein Gemeinderatsmitglied vorübergehend verhindert, an einer Gemeinderatssitzung teilzunehmen, so kann eine Stellvertretung einsitzen. 2 Die nicht gewählten Kandidatinnen und Kandidaten sind Stellvertretungen für ihre Liste in der Reihenfolge der erzielten Stimmen. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Wahlprotokoll. 3 Die Stellvertretung ist der Stadtkanzlei vor Sitzungsbeginn zuhanden der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Gemeinderates mitzuteilen. 1 Eingefügt gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 7. September 2023 (GRB.2023.28); nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist und Annahme der Teilrevision der Verfassung der Stadt Chur (RB 111) durch die Stimmbevölkerung vom Stadtrat mit Beschluss vom 23. Januar 2024 (SRB.2024.73) rückwirkend auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt 112 $$$ 8 1.1.2024
Art. 30
Validierung 1 Wird während der Amtsdauer ein Sitz frei, erklärt der Stadtrat von der Liste, auf welcher das ausscheidende Mitglied gewählt worden ist, die Person der nicht gewählten Kandidierenden als gewählt, welche am meisten Stimmen erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Wahlprotokoll über die Reihenfolge der Kandidierenden. 2 Kann ein Sitz in diesem Verfahren nicht besetzt werden, bleibt er bis zum Ende der Amtsdauer vakant. Art. 30a1 Temporäre Stellvertretung 1 Ist ein Gemeinderatsmitglied vorübergehend verhindert, an einer Gemeinderatssitzung teilzunehmen, so kann eine Stellvertretung einsitzen. 2 Die nicht gewählten Kandidatinnen und Kandidaten sind Stellvertretungen für ihre Liste in der Reihenfolge der erzielten Stimmen. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Wahlprotokoll. 3 Die Stellvertretung ist der Stadtkanzlei vor Sitzungsbeginn zuhanden der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Gemeinderates mitzuteilen. 1 Eingefügt gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 7. September 2023 (GRB.2023.28); nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist und Annahme der Teilrevision der Verfassung der Stadt Chur (RB 111) durch die Stimmbevölkerung vom Stadtrat mit Beschluss vom 23. Januar 2024 (SRB.2024.73) rückwirkend auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt 112 $$$ 8 1.1.2024
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.