Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 232.928 Kantonsratsbeschluss über den Neubau des Berufs- und Weiterbildungszentrums Rapperswil-Jona am Standort «Südquartier» in Rapperswil vom 8. März 2026 (Stand 1. Mai 2026) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 4. Februar 20251 Kenntnis genommen und erlässt als Beschluss:2 Ziff. 1 1 Das Bauvorhaben und der Voranschlag für die Anlagekosten von Fr. 91'000'000.– für den Neubau des Berufs- und Weiterbildungszentrums Rapperswil-Jona am Standort «Südquartier» in Rapperswil werden genehmigt. Ziff. 2 1 Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 91'000'000.– gewährt. 2 Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr des Nutzungsbeginns innert zehn Jahren abgeschrieben. Ziff. 3 1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig. 2 Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung oder Anpassung der Mehrwertsteuer bewilligt die Regierung. 1 ABl 2025-00.192.767. 2 Vom Kantonsrat erlassen am 17. September 2025, in der Volksabstimmung angenommen und rechtsgültig geworden am 8. März 2026, in Vollzug ab 1. Mai 2026. nGS 2026-013 232.928 * Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 2026-013 08.03.2026 01.05.2026 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle 08.03.2026 01.05.2026 Erlass Grunderlass 2026-013
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Kantonsratsbeschluss über den Neubau des Berufs- und Weiterbildungszentrums Rapperswil-Jona am Standort «Südquartier» in Rapperswil
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