Law

Reglement über Solidaritätsbeiträge

Luzern (city) · 5.5.1.1.1 · regulation

Ask the law about thisMore laws of Luzern (city)For machines: Markdown

Open at the publisher →

In force since 2024-01-01, as the publisher states.

Copy read on 2026-11-08. The page it was read from

sha256 6594c66bea77c1b3fa4a534663005b486b1da9aead2a43d2b5d31fb0df58b3e6

Contents: 5 provisions
  1. Art. 1 Seite 2/3
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4
  5. Art. 5 Seite 3/3

Proposed changes to this act

No one has proposed a change to this act yet.

5 provisions

Art. 1 Seite 2/3

Grundsatz 1 Die Stadt Luzern stellt jedes Jahr einen Beitrag zur globalen Solidarität zur Verfügung, solange der Bund das UNO-Ziel von 1970 von 0,7 % des Bruttonationaleinkommens für die öffentliche Entwicklungshilfe nicht erreicht. 2 Der Umfang der Beiträge entspricht mindestens 8 % und höchstens 10 % des Bundeszielmankos gegenüber dem UNO-Ziel gemessen pro Einwohnerin und Einwohner der Stadt Luzern, jedoch nicht mehr als 1,5 Millionen Franken pro Jahr. 3 In erster Linie werden Projekt- und Programmbeiträge geleistet. Die Stadt Luzern kann auch Beiträge für humanitäre Hilfe leisten. 4 Wenn eine Vorgabe zum mittelfristigen Ausgleich gemäss den geltenden Bestimmungen zum städtischen Finanzhaushalt nicht eingehalten wird, können die jährlichen Beiträge für die globale Solidarität tiefer ausfallen.

Propose a change

Art. 2

Kreis der Begünstigten 1 Es werden Organisationen, Institutionen und Schweizer Hilfswerke berücksichtigt, die Gewähr für die zweckkonforme Verwendung der Beiträge bieten. 2 Der Stadtrat regelt das Nähere.

Propose a change

Art. 3

Vergabeverfahren Die Stadt strebt für das Vergabeverfahren möglichst tiefe Kosten und, wo sinnvoll, eine Koordination mit dem Bund an. Die Vergabepraxis orientiert sich an der vorhandenen wissenschaftlichen Forschung über Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit sowie an den Aspekten der Transparenz und der Ökologie.

Propose a change

Art. 5 Seite 3/3

Inkrafttreten Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Es ist zu veröffentlichen.2 Luzern, 27. Oktober 2022 Namens des Grossen Stadtrates Christian Hochstrasser Ratspräsident Michèle Bucher Stadtschreiberin 2 Veröffentlicht im Kantonsblatt vom 14. Januar 2023.

Propose a change

← Find another law