Propose a change

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Uganda über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 11

Jede Meinungsverschiedenheit zwischen den Vertragsparteien in bezug auf die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens wird, wenn möglich, durch Verhandlungen zwischen den Parteien beigelegt. Kann eine Meinungsverschiedenheit auf diesem Weg nicht beigelegt werden, so wird sie auf Begehren der einen oder andern Vertragspartei einem Schiedsgericht unterbreitet. Das Schiedsgericht besteht aus drei Mitgliedern. Jede Vertragspartei bezeichnet einen Schiedsrichter, und diese beiden Schiedsrichter ernennen einen Vorsitzenden, der Angehöriger eines Drittstaates sein muss. Die beiden Schiedsrichter müssen innerhalb von zwei Monaten bezeichnet werden und der Vorsitzende innerhalb von 3 Monaten von dem Datum an, an dem eine der beiden Vertragsparteien die andere Vertragspartei von ihrem Wunsch in Kenntnis gesetzt hat, die Meinungsverschiedenheit einem Schiedsgericht zu unterbreiten. Ist eine dieser Bezeichnungen nicht innerhalb der unter Absatz 3 vorgeschriebenen Fristen vorgenommen worden, so kann die eine oder andere der beiden Vertragsparteien den Präsidenten des Internationalen Gerichtshofes einladen, die nötigen Bezeichnungen vorzunehmen. Ist der Präsident Staatsangehöriger einer Vertragspartei oder ist er aus andern Gründen verhindert, sein Mandat auszuüben, so wird der Vizepräsident eingeladen, die nötigen Bezeichnungen vorzunehmen. Ist der Vizepräsident Staatsangehöriger einer Vertragspartei oder ist er ebenfalls verhindert, sein Mandat auszuüben, so wird das amtsälteste Mitglied des Gerichtshofes, das nicht Staatsangehöriger einer Vertragspartei ist und das nicht verhindert ist, sein Mandat auszuüben, eingeladen, die nötigen Bezeichnungen vorzunehmen. Sofern die Vertragsparteien nichts anderes bestimmen, setzt das Gericht sein Verfahren selbst fest. Das Schiedsgericht trifft seine Entscheide mit Stimmenmehr. Diese Entscheide sind endgültig und für die Vertragsparteien verbindlich.

Your change, as a redline

Art. 11

Jede Meinungsverschiedenheit zwischen den Vertragsparteien in bezug auf die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens wird, wenn möglich, durch Verhandlungen zwischen den Parteien beigelegt. Kann eine Meinungsverschiedenheit auf diesem Weg nicht beigelegt werden, so wird sie auf Begehren der einen oder andern Vertragspartei einem Schiedsgericht unterbreitet. Das Schiedsgericht besteht aus drei Mitgliedern. Jede Vertragspartei bezeichnet einen Schiedsrichter, und diese beiden Schiedsrichter ernennen einen Vorsitzenden, der Angehöriger eines Drittstaates sein muss. Die beiden Schiedsrichter müssen innerhalb von zwei Monaten bezeichnet werden und der Vorsitzende innerhalb von 3 Monaten von dem Datum an, an dem eine der beiden Vertragsparteien die andere Vertragspartei von ihrem Wunsch in Kenntnis gesetzt hat, die Meinungsverschiedenheit einem Schiedsgericht zu unterbreiten. Ist eine dieser Bezeichnungen nicht innerhalb der unter Absatz 3 vorgeschriebenen Fristen vorgenommen worden, so kann die eine oder andere der beiden Vertragsparteien den Präsidenten des Internationalen Gerichtshofes einladen, die nötigen Bezeichnungen vorzunehmen. Ist der Präsident Staatsangehöriger einer Vertragspartei oder ist er aus andern Gründen verhindert, sein Mandat auszuüben, so wird der Vizepräsident eingeladen, die nötigen Bezeichnungen vorzunehmen. Ist der Vizepräsident Staatsangehöriger einer Vertragspartei oder ist er ebenfalls verhindert, sein Mandat auszuüben, so wird das amtsälteste Mitglied des Gerichtshofes, das nicht Staatsangehöriger einer Vertragspartei ist und das nicht verhindert ist, sein Mandat auszuüben, eingeladen, die nötigen Bezeichnungen vorzunehmen. Sofern die Vertragsparteien nichts anderes bestimmen, setzt das Gericht sein Verfahren selbst fest. Das Schiedsgericht trifft seine Entscheide mit Stimmenmehr. Diese Entscheide sind endgültig und für die Vertragsparteien verbindlich.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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