Verordnung über das kantonale Einigungsamt
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 31 IV. Strafbestimmungen (4.)
1 Vom Präsidenten des Einigungsamtes kann mit Ordnungsbusse von Fr. 10.– bis Fr. 50.–, im Wiederholungsfalle bis Fr. 100.–, bestraft werden, wer: a) der Pflicht zur Anzeige vom Bestehen einer Kollektivstreitigkeit nicht nachkommt (Art. 16 Abs. 2); b) dem Einigungsamt die zur Aufklärung des Tatbestandes nötigen Aufschlüsse oder Aktenzustellung trotz wiederholter Aufforderung verweigert oder wer als Partei der Pflicht, zu verhandeln und Auskunft zu erteilen, nicht nachkommt (Art. 17); c) einer Vorladung des Einigungsamtes als Partei, Zeuge oder Sachverständiger nicht Folge leistet (Art. 18); d) als Fachbeisitzer seine Mitwirkung versagt; e) in trölerischer Weise Ansprüche erhebt; f) die Verhandlungen des Einigungsamtes stört oder sich trotz Verwarnung unanständig benimmt. 1) Vgl. Art. 292 StGB (SR 311.0) sowie Art. 33 EG zum StGB (bGS 311) 823.1 Ausserrhodische Gesetzessammlung
Art. 31 IV. Strafbestimmungen (4.)
1 Vom Präsidenten des Einigungsamtes kann mit Ordnungsbusse von Fr. 10.– bis Fr. 50.–, im Wiederholungsfalle bis Fr. 100.–, bestraft werden, wer: a) der Pflicht zur Anzeige vom Bestehen einer Kollektivstreitigkeit nicht nachkommt (Art. 16 Abs. 2); b) dem Einigungsamt die zur Aufklärung des Tatbestandes nötigen Aufschlüsse oder Aktenzustellung trotz wiederholter Aufforderung verweigert oder wer als Partei der Pflicht, zu verhandeln und Auskunft zu erteilen, nicht nachkommt (Art. 17); c) einer Vorladung des Einigungsamtes als Partei, Zeuge oder Sachverständiger nicht Folge leistet (Art. 18); d) als Fachbeisitzer seine Mitwirkung versagt; e) in trölerischer Weise Ansprüche erhebt; f) die Verhandlungen des Einigungsamtes stört oder sich trotz Verwarnung unanständig benimmt. 1) Vgl. Art. 292 StGB (SR 311.0) sowie Art. 33 EG zum StGB (bGS 311) 823.1 Ausserrhodische Gesetzessammlung
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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