Verordnung über das kantonale Einigungsamt
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 5
1 Keine Anwendung findet die Verordnung: a) auf die Werkstätten des Bundes; auf die Betriebe des Kantons und der Gemeinden kommt sie nur für diejenigen Kollektivstreitigkeiten in Anwendung, welche zwischen der Verwaltung der betreffenden Betriebe und den nicht in einem öffentlichen Anstellungsverhältnis befindlichen Arbeitern entstehen (OR Art. 3622)); 1) lit. a, b und c sind durch die Einführung des BG über die eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten (SR 821.42) und der dazugehörenden VV (SR 821.421) gegenstandslos geworden, da diese bundesrechtlichen Bestimmungen auch kollektive Arbeitsstreitigkeiten in nichtindustriellen Wirtschaftszweigen regeln 2) Heute Art. 342 OR (SR 220) Ausserrhodische Gesetzessammlung 823.1 b) wenn mehrere Fabrikinhaber derselben Industrie und ihre Arbeiter eine freiwillige Einigungsstelle errichten (Bundesgesetz über die Arbeit in den Fabriken, Art. 33). Die betreffenden Betriebe sind jedoch verpflichtet, dem Regierungsrat hievon Mitteilung zu machen, unter Vorlegung des Abkommens.
Art. 5
1 Keine Anwendung findet die Verordnung: a) auf die Werkstätten des Bundes; auf die Betriebe des Kantons und der Gemeinden kommt sie nur für diejenigen Kollektivstreitigkeiten in Anwendung, welche zwischen der Verwaltung der betreffenden Betriebe und den nicht in einem öffentlichen Anstellungsverhältnis befindlichen Arbeitern entstehen (OR Art. 3622)); 1) lit. a, b und c sind durch die Einführung des BG über die eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten (SR 821.42) und der dazugehörenden VV (SR 821.421) gegenstandslos geworden, da diese bundesrechtlichen Bestimmungen auch kollektive Arbeitsstreitigkeiten in nichtindustriellen Wirtschaftszweigen regeln 2) Heute Art. 342 OR (SR 220) Ausserrhodische Gesetzessammlung 823.1 b) wenn mehrere Fabrikinhaber derselben Industrie und ihre Arbeiter eine freiwillige Einigungsstelle errichten (Bundesgesetz über die Arbeit in den Fabriken, Art. 33). Die betreffenden Betriebe sind jedoch verpflichtet, dem Regierungsrat hievon Mitteilung zu machen, unter Vorlegung des Abkommens.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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