Statut der Internationalen Atomenergie-Agentur
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. XXI Unterzeichnung, Annahme und Inkrafttreten
A. Dieses Statut wird für alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen oder einer ihrer Spezialorganisationen am 26. Oktober 1956 zur Unterzeichnung aufgelegt; es liegt sodann neunzig Tage lang zur Unterzeichnung durch diese Staaten auf. B. Die Unterzeichnerstaaten werden durch Hinterlegung einer Ratifikationsurkunde Vertragsparteien dieses Statuts. C. Die Ratifikationsurkunden der Unterzeichnerstaaten und die Beitrittserklärungen der Staaten, deren Mitgliedschaft gemäss Artikel IV Buchstabe B des Statuts genehmigt worden ist, werden bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt, die hiermit als aufbewahrende Regierung bezeichnet wird. D. Die Ratifizierung dieses Statuts oder der Beitritt zu demselben erfolgt in jedem Staat nach Massgabe seiner Verfassungsvorschriften. E. Dieses Statut, der Anhang ausgenommen, tritt in Kraft, sobald achtzehn Staaten Ratifikationsurkunden gemäss dem Buchstaben B dieses Artikels hinterlegt haben, sofern sich unter diesen achtzehn Staaten mindestens drei der folgenden Staaten befinden: Frankreich, Kanada, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich von Grossbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika. Die in der Folge hinterlegten Ratifikationsurkunden und Beitrittserklärungen werden mit dem Zeitpunkt ihres Eingangs wirksam. F. Die aufbewahrende Regierung teilt allen Unterzeichnerstaaten dieses Statuts den Zeitpunkt jeder Hinterlegung einer Ratifikationsurkunde sowie den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Statuts unverzüglich mit. Die aufbewahrende Regierung teilt allen Unterzeichnerstaaten und Mitgliedern unverzüglich den Zeitpunkt mit, zu dem einzelne Staaten in der Folge Vertragsparteien werden. G. Der Anhang zu diesem Statut tritt mit dem ersten Tage in Kraft, an dem dieses Statut zur Unterschrift aufgelegt wird.
Art. XXI Unterzeichnung, Annahme und Inkrafttreten
A. Dieses Statut wird für alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen oder einer ihrer Spezialorganisationen am 26. Oktober 1956 zur Unterzeichnung aufgelegt; es liegt sodann neunzig Tage lang zur Unterzeichnung durch diese Staaten auf. B. Die Unterzeichnerstaaten werden durch Hinterlegung einer Ratifikationsurkunde Vertragsparteien dieses Statuts. C. Die Ratifikationsurkunden der Unterzeichnerstaaten und die Beitrittserklärungen der Staaten, deren Mitgliedschaft gemäss Artikel IV Buchstabe B des Statuts genehmigt worden ist, werden bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt, die hiermit als aufbewahrende Regierung bezeichnet wird. D. Die Ratifizierung dieses Statuts oder der Beitritt zu demselben erfolgt in jedem Staat nach Massgabe seiner Verfassungsvorschriften. E. Dieses Statut, der Anhang ausgenommen, tritt in Kraft, sobald achtzehn Staaten Ratifikationsurkunden gemäss dem Buchstaben B dieses Artikels hinterlegt haben, sofern sich unter diesen achtzehn Staaten mindestens drei der folgenden Staaten befinden: Frankreich, Kanada, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich von Grossbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika. Die in der Folge hinterlegten Ratifikationsurkunden und Beitrittserklärungen werden mit dem Zeitpunkt ihres Eingangs wirksam. F. Die aufbewahrende Regierung teilt allen Unterzeichnerstaaten dieses Statuts den Zeitpunkt jeder Hinterlegung einer Ratifikationsurkunde sowie den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Statuts unverzüglich mit. Die aufbewahrende Regierung teilt allen Unterzeichnerstaaten und Mitgliedern unverzüglich den Zeitpunkt mit, zu dem einzelne Staaten in der Folge Vertragsparteien werden. G. Der Anhang zu diesem Statut tritt mit dem ersten Tage in Kraft, an dem dieses Statut zur Unterschrift aufgelegt wird.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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