Reglement über die Ausrichtung einer Übergangsrente bei vorzeitigem Übertritt oder bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand (Übergangsrentenreglement)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 2
Voraussetzungen 1 Der Anspruch auf eine Übergangsrente besteht nach Vollendung des 60. Altersjahres, wenn das Arbeitsverhältnis bei der Stadt vor dem Übertritt oder vor der Versetzung in den Ruhestand ununterbrochen mindestens fünf Jahre gedauert hat. 2 Der Anspruch entfällt beim Bezug einer AHV-Altersrente oder einer ganzen IV-Rente spätestens jedoch bei Erreichen des ordentlichen AHV-Alters. Beim Bezug einer Teilinvalidenrente oder bei Aufnahme einer zusätzlichen Erwerbstätigkeit werden die Leistungen entsprechend gekürzt. Zu Unrecht bezogene Leistungen müssen zurückbezahlt werden. Jede Erwerbstätigkeit muss der Pensionskasse gemeldet werden. 3 Bei Teilpensionierung oder Pensionierung von Teilzeitbeschäftigten besteht ein Anspruch nur, sofern das Pensionierungspensum mindestens 40 Prozent eines Vollpensums beträgt. Reduktionen des Pensums nach dem zurückgelegten 60. Altersjahr werden summiert. Übergangsrentenreglement 312.6
Art. 2
Voraussetzungen 1 Der Anspruch auf eine Übergangsrente besteht nach Vollendung des 60. Altersjahres, wenn das Arbeitsverhältnis bei der Stadt vor dem Übertritt oder vor der Versetzung in den Ruhestand ununterbrochen mindestens fünf Jahre gedauert hat. 2 Der Anspruch entfällt beim Bezug einer AHV-Altersrente oder einer ganzen IV-Rente spätestens jedoch bei Erreichen des ordentlichen AHV-Alters. Beim Bezug einer Teilinvalidenrente oder bei Aufnahme einer zusätzlichen Erwerbstätigkeit werden die Leistungen entsprechend gekürzt. Zu Unrecht bezogene Leistungen müssen zurückbezahlt werden. Jede Erwerbstätigkeit muss der Pensionskasse gemeldet werden. 3 Bei Teilpensionierung oder Pensionierung von Teilzeitbeschäftigten besteht ein Anspruch nur, sofern das Pensionierungspensum mindestens 40 Prozent eines Vollpensums beträgt. Reduktionen des Pensums nach dem zurückgelegten 60. Altersjahr werden summiert. Übergangsrentenreglement 312.6
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.