Reglement über die Ausrichtung einer Übergangsrente bei vorzeitigem Übertritt oder bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand (Übergangsrentenreglement)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 3 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Januar 2025) 2
Höhe der Rente 1 Die Übergangsrente entspricht bei voller Beschäftigung grundsätzlich der minimalen einfachen AHV-Altersrente. 2 Personen mit einer Bruttojahresbesoldung unter Fr. 71'993.- 4) (aufgerechnet auf einen Beschäftigungsgrad von 100%), basierend auf Art. 18 des Vorsorgereglements, erhalten folgende jährliche Zulage (Stand 1. Januar 2025): aufgerechnete Bruttojahresbesoldung in Fr. jährliche Zulage in Fr. bis 52'470 6'106 52'471 – 57'352 4'882 57'353 – 62'232 3'671 62'233 – 67'112 2'447 67'113 – 71'993 1'224 1)2)3)4) 3 Die Grenzbesoldungen und die Zulagen nach Abs. 2 werden analog Art. 10 Lohnreglement (RSS 311.4) gemäss der generellen Lohnanpassung jeweils auf den 1. Januar korrigiert. 4 Personen, die eine Übergangsrente beziehen und als Nichterwerbstätige der AHV-Beitragspflicht unterstehen, erhalten einen Zuschlag in der Höhe von 20 Prozent der minimalen einfachen AHV- Altersrente. 5 Bei Pensionierung auf einem Teilpensum oder für Teilzeitbeschäftigte wird jeweils der entsprechende Bruchteil erbracht. Bei Totalpensionierung wird auf den Durchschnitt der Pensen in den letzten fünf Jahren abgestellt, wobei die früheren Teilpensionierungen entsprechend eingerechnet werden.
Art. 3 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Januar 2025) 2
Höhe der Rente 1 Die Übergangsrente entspricht bei voller Beschäftigung grundsätzlich der minimalen einfachen AHV-Altersrente. 2 Personen mit einer Bruttojahresbesoldung unter Fr. 71'993.- 4) (aufgerechnet auf einen Beschäftigungsgrad von 100%), basierend auf Art. 18 des Vorsorgereglements, erhalten folgende jährliche Zulage (Stand 1. Januar 2025): aufgerechnete Bruttojahresbesoldung in Fr. jährliche Zulage in Fr. bis 52'470 6'106 52'471 – 57'352 4'882 57'353 – 62'232 3'671 62'233 – 67'112 2'447 67'113 – 71'993 1'224 1)2)3)4) 3 Die Grenzbesoldungen und die Zulagen nach Abs. 2 werden analog Art. 10 Lohnreglement (RSS 311.4) gemäss der generellen Lohnanpassung jeweils auf den 1. Januar korrigiert. 4 Personen, die eine Übergangsrente beziehen und als Nichterwerbstätige der AHV-Beitragspflicht unterstehen, erhalten einen Zuschlag in der Höhe von 20 Prozent der minimalen einfachen AHV- Altersrente. 5 Bei Pensionierung auf einem Teilpensum oder für Teilzeitbeschäftigte wird jeweils der entsprechende Bruchteil erbracht. Bei Totalpensionierung wird auf den Durchschnitt der Pensen in den letzten fünf Jahren abgestellt, wobei die früheren Teilpensionierungen entsprechend eingerechnet werden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.