Propose a change

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 11

Verkehr 1 Das Departement bezeichnet im Einvernehmen mit den Waldeigentümern1), nach Anhören des zuständigen Bezirksrates, der Eigentümer der Strassen und des Bodens jene Verkehrswege, die als Waldstrassen gelten. Dabei sind namentlich der tatsächliche Gebrauch, die Eignung der Strasse sowie die Herkunft der ausgerichteten Förderungsbeiträge zu berücksichtigen. 1) Die Verwendung der männlichen Bezeichnungen gilt sinngemäss für beide Geschlechter. 921.000 Kanton Appenzell Innerrhoden 2 Das Justiz-, Polizei- und Militärdepartement kann, im Einvernehmen mit dem Departement und dem zuständigen Bezirksrat sowie nach Anhören der Eigentümer der Strassen und des Bodens, die Benützung von Waldstrassen zu folgenden Zwecken gestatten, sofern die Strassenträgerschaft die Fahrbewilligungspraxis geregelt hat: a) Land- und Alpwirtschaft; b) Unterhalt von Werken des öffentlichen Interesses; c) Wildhege. 3 Das Reiten, das Fahren und der Viehtrieb sind nur auf bewilligten und befestigten oder besonders signalisierten Wegen gestattet; vorbehalten bleiben Fahrten zur Bewirtschaftung des Waldes sowie bestehende Senntumrechte.

Your change, as a redline

Art. 11

Verkehr 1 Das Departement bezeichnet im Einvernehmen mit den Waldeigentümern1), nach Anhören des zuständigen Bezirksrates, der Eigentümer der Strassen und des Bodens jene Verkehrswege, die als Waldstrassen gelten. Dabei sind namentlich der tatsächliche Gebrauch, die Eignung der Strasse sowie die Herkunft der ausgerichteten Förderungsbeiträge zu berücksichtigen. 1) Die Verwendung der männlichen Bezeichnungen gilt sinngemäss für beide Geschlechter. 921.000 Kanton Appenzell Innerrhoden 2 Das Justiz-, Polizei- und Militärdepartement kann, im Einvernehmen mit dem Departement und dem zuständigen Bezirksrat sowie nach Anhören der Eigentümer der Strassen und des Bodens, die Benützung von Waldstrassen zu folgenden Zwecken gestatten, sofern die Strassenträgerschaft die Fahrbewilligungspraxis geregelt hat: a) Land- und Alpwirtschaft; b) Unterhalt von Werken des öffentlichen Interesses; c) Wildhege. 3 Das Reiten, das Fahren und der Viehtrieb sind nur auf bewilligten und befestigten oder besonders signalisierten Wegen gestattet; vorbehalten bleiben Fahrten zur Bewirtschaftung des Waldes sowie bestehende Senntumrechte.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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