Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
As published
Art. 44 …
1 Drainagewasser aus Untertagebauten muss so gefasst und abgeleitet werden, dass es bei deren Betrieb, insbesondere durch ausserordentliche Ereignisse, nicht verunreinigt werden kann; dies gilt nicht für kleine Mengen von Drainagewasser, wenn durch Rückhaltemassnahmen verhindert wird, dass ein Gewässer verunreinigt werden kann.
2 Für die Einleitung von Drainagewasser aus Untertagebauten in Fliessgewässer gilt:
a. Das Einlaufbauwerk muss eine rasche Durchmischung gewährleisten.
b. Die Aufwärmung des Gewässers darf gegenüber dem möglichst unbeeinflussten Zustand höchstens 3 °C, in Gewässerabschnitten der Forellenregion höchstens 1,5 °C, betragen.
c. Die Einleitung darf nicht dazu führen, dass die Wassertemperatur 25 °C überschreitet.
3 Die Behörde legt entsprechend den örtlichen Verhältnissen fest:
a. Anforderungen an die Einleitung in Seen und an die Versickerung;
b. nötigenfalls weitere Anforderungen an die Einleitung in Fliessgewässer.
Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 4. Mai 2011, mit Wirkung seit 1. Juni 2011 (AS 2011 1955).
Your change, as a redline
Art. 44 …
1 Drainagewasser aus Untertagebauten muss so gefasst und abgeleitet werden, dass es bei deren Betrieb, insbesondere durch ausserordentliche Ereignisse, nicht verunreinigt werden kann; dies gilt nicht für kleine Mengen von Drainagewasser, wenn durch Rückhaltemassnahmen verhindert wird, dass ein Gewässer verunreinigt werden kann.
2 Für die Einleitung von Drainagewasser aus Untertagebauten in Fliessgewässer gilt:
a. Das Einlaufbauwerk muss eine rasche Durchmischung gewährleisten.
b. Die Aufwärmung des Gewässers darf gegenüber dem möglichst unbeeinflussten Zustand höchstens 3 °C, in Gewässerabschnitten der Forellenregion höchstens 1,5 °C, betragen.
c. Die Einleitung darf nicht dazu führen, dass die Wassertemperatur 25 °C überschreitet.
3 Die Behörde legt entsprechend den örtlichen Verhältnissen fest:
a. Anforderungen an die Einleitung in Seen und an die Versickerung;
b. nötigenfalls weitere Anforderungen an die Einleitung in Fliessgewässer.
Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 4. Mai 2011, mit Wirkung seit 1. Juni 2011 (AS 2011 1955).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.