Verordnung über die Gebühren im Baubewilligungsverfahren
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Change 1
Art. 1 I. Gebühren im Baubewilligungsverfahren
1 Bei sämtlichen Bauvorhaben, welche einer Baubewilligung im ordentlichen oder vereinfachten Verfahren bzw. einer Plangenehmigung bedürfen, wird für die Prüfung des Baugesuches, die Prüfung und Bewilligung der Abwasseranlagen, die Baukontrollen und Schlussabnahme eine Gebühr erhoben. 2 Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der mutmasslichen Bausumme gemäss Baugesuch, beträgt aber mindestens 300 Franken, wobei Baugesuche bis zu einer Bausumme von 5'000 Franken gebührenbefreit sind. Abstufung der Ansatz Bausumme Total Gebühren Total Bausumme (Franken) ‰ Franken Franken bis 5'000 gebührenfrei für die ersten 250‘000 5 5'000 bis 250‘000 300 - 1'250 für die weiteren 3‘000‘000 4 250‘000 – 3.25 Mio. 1'250 - 13'250 für die weiteren 12.75 Mio. 2 3.25 Mio. - 16 Mio. 13'250 - 38'750 höhere Baukosten -- über 16 Mio. Stadtrat legt die Gebühren fest (mind. 38'750) A. Prüfung der Baugesuche und Erteilung der Baubewilligung a) Grundsatz Gebühren im Baubewilligungsverfahren 780.1 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 30.06.2020) 2 Berechnungsbeispiel: Bausumme 16 Mio. Franken Betrag über 3.25 Mio: 250'000*0.005 + 3'000'000*0.004 + 12.75*0.002= 38'750.- Berechnungsbeispiel: Bausumme Fr. 880`000 Franken Die ersten 250`000*0.005 + (880`000 - 250`000) *0.004 = 3`770.- 3 Bei Bausummen von über 16 Mio. Franken sind die jeweiligen Baubewilligungsgebühren durch den Stadtrat festzulegen und betragen mindestens 38'750 Franken. 4 Die Gebühr wird mit der Erteilung der Baubewilligung oder der Abschreibung des Verfahrens infolge Rückzugs fällig und ist innert 60 Tagen zu begleichen.
Art. 1 I. Gebühren im Baubewilligungsverfahren
1 Bei sämtlichen Bauvorhaben, welche einer Baubewilligung im ordentlichen oder vereinfachten Verfahren bzw. einer Plangenehmigung bedürfen, wird für die Prüfung des Baugesuches, die Prüfung und Bewilligung der Abwasseranlagen, die Baukontrollen und Schlussabnahme eine Gebühr erhoben. 2 Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der mutmasslichen Bausumme gemäss Baugesuch, beträgt aber mindestens 300 Franken, wobei Baugesuche bis zu einer Bausumme von 5'000 Franken gebührenbefreit sind. Abstufung der Ansatz Bausumme Total Gebühren Total Bausumme (Franken) ‰ Franken Franken bis 5'000 gebührenfrei für die ersten 250‘000 5 5'000 bis 250‘000 300 - 1'250 für die weiteren 3‘000‘000 4 250‘000 – 3.25 Mio. 1'250 - 13'250 für die weiteren 12.75 Mio. 2 3.25 Mio. - 16 Mio. 13'250 - 38'750 höhere Baukosten -- über 16 Mio. Stadtrat legt die Gebühren fest (mind. 38'750) A. Prüfung der Baugesuche und Erteilung der Baubewilligung a) Grundsatz Gebühren im Baubewilligungsverfahren 780.1 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 30.06.2020) 2 Berechnungsbeispiel: Bausumme 16 Mio. Franken Betrag über 3.25 Mio: 250'000*0.005 + 3'000'000*0.004 + 12.75*0.002= 38'750.- Berechnungsbeispiel: Bausumme Fr. 880`000 Franken Die ersten 250`000*0.005 + (880`000 - 250`000) *0.004 = 3`770.- 3 Bei Bausummen von über 16 Mio. Franken sind die jeweiligen Baubewilligungsgebühren durch den Stadtrat festzulegen und betragen mindestens 38'750 Franken. 4 Die Gebühr wird mit der Erteilung der Baubewilligung oder der Abschreibung des Verfahrens infolge Rückzugs fällig und ist innert 60 Tagen zu begleichen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
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