Verordnung über den Datenschutz und die Internetbekanntgabe von öffentlichen Informationen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 8
1 Allfällige Email-Adressen dürfen nur in einer Form veröffentlicht werden, die ein Lesen durch Spamroboter soweit wie möglich erschweren. 2 Die zuständige Stelle nach Art. 5 stellt sicher, dass aus im Internet bekannt gegebenen Informationen keine Zusatzinformationen auslesbar sind (Dokumentenhistorie, Vorversionen etc.). 3 Sie trifft im Übrigen die nach einem anerkannten Standard verlangten zusätzlichen technischen und organisatorischen Massnahmen zum Schutz der Publikationsplattform vor Manipulationen. IIIa. Führen von Personaldossiers1 Art. 8a1 1 Für alle Angestellten der Stadtverwaltung wird ein elektronisches Personaldossier geführt. 2 Das Personalamt ist für die Führung der Personaldossiers zuständig und ist die für den Datenschutz verantwortliche Behörde. Art. 8b1 1 Anderen Dienststellen kann der Zugriff auf die elektronischen Personaldossiers oder Teile davon eingeräumt werden, soweit sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben darauf angewiesen sind. 2 Das Personalamt regelt die Zugriffsberechtigung. 1 Eingefügt am 2.3.2022 Technische Voraussetzungen Elektronisches Personaldossier 1. Grundsatz und Zuständigkeit 2. Abrufverfahren 4 152.051.1
Art. 8
1 Allfällige Email-Adressen dürfen nur in einer Form veröffentlicht werden, die ein Lesen durch Spamroboter soweit wie möglich erschweren. 2 Die zuständige Stelle nach Art. 5 stellt sicher, dass aus im Internet bekannt gegebenen Informationen keine Zusatzinformationen auslesbar sind (Dokumentenhistorie, Vorversionen etc.). 3 Sie trifft im Übrigen die nach einem anerkannten Standard verlangten zusätzlichen technischen und organisatorischen Massnahmen zum Schutz der Publikationsplattform vor Manipulationen. IIIa. Führen von Personaldossiers1 Art. 8a1 1 Für alle Angestellten der Stadtverwaltung wird ein elektronisches Personaldossier geführt. 2 Das Personalamt ist für die Führung der Personaldossiers zuständig und ist die für den Datenschutz verantwortliche Behörde. Art. 8b1 1 Anderen Dienststellen kann der Zugriff auf die elektronischen Personaldossiers oder Teile davon eingeräumt werden, soweit sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben darauf angewiesen sind. 2 Das Personalamt regelt die Zugriffsberechtigung. 1 Eingefügt am 2.3.2022 Technische Voraussetzungen Elektronisches Personaldossier 1. Grundsatz und Zuständigkeit 2. Abrufverfahren 4 152.051.1
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.