Verwaltungsvereinbarung über die Durchführung des Abkommens zwischen der Schweiz und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit vom 1. Mai 1969
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 15
1 In der Schweiz wohnhafte türkische und schweizerische Staatsangehörige reichen ihre Beschwerden gegen Verfügungen der Sozialversicherungsanstalt oder der Pensionskasse oder ihre Berufungen gegen Urteile erstinstanzlicher Rechtspflegebehörden direkt bei den zuständigen türkischen Gerichten oder den entsprechenden schweizerischen Rechtspflegebehörden ein. Im letzteren Fall vermerkt die schweizerische Behörde das Eingangsdatum auf der Beschwerde‑ oder Berufungsschrift und übermittelt diese sodann den Verbindungsstellen zuhanden des zuständigen türkischen Gerichts. 2 In der Schweiz wohnhafte türkische und schweizerische Staatsangehörige reichen ihre Beschwerden gegen Verfügungen der Sozialversicherungsanstalt, welche sich auf Arztberichte stützen, entweder direkt oder durch Vermittlung der Verbindungsstelle beim Obersten Gesundheitsrat für die Sozialversicherungen ein. B. Auszahlung der Leistungen
Art. 15
1 In der Schweiz wohnhafte türkische und schweizerische Staatsangehörige reichen ihre Beschwerden gegen Verfügungen der Sozialversicherungsanstalt oder der Pensionskasse oder ihre Berufungen gegen Urteile erstinstanzlicher Rechtspflegebehörden direkt bei den zuständigen türkischen Gerichten oder den entsprechenden schweizerischen Rechtspflegebehörden ein. Im letzteren Fall vermerkt die schweizerische Behörde das Eingangsdatum auf der Beschwerde‑ oder Berufungsschrift und übermittelt diese sodann den Verbindungsstellen zuhanden des zuständigen türkischen Gerichts. 2 In der Schweiz wohnhafte türkische und schweizerische Staatsangehörige reichen ihre Beschwerden gegen Verfügungen der Sozialversicherungsanstalt, welche sich auf Arztberichte stützen, entweder direkt oder durch Vermittlung der Verbindungsstelle beim Obersten Gesundheitsrat für die Sozialversicherungen ein. B. Auszahlung der Leistungen
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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