Verwaltungsvereinbarung über die Durchführung des Abkommens zwischen der Schweiz und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit vom 1. Mai 1969
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 25
1 In der Türkei wohnhafte schweizerische und türkische Staatsangehörige sowie deren Hinterlassene, die wegen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit Leistungen nach der schweizerischen Gesetzgebung beanspruchen, reichen ihre Gesuche direkt oder durch Vermittlung der Sozialversicherungsanstalt bei der SUVA ein. 2 In der Schweiz wohnhafte schweizerische und türkische Staatsangehörige sowie deren Hinterlassene, die wegen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit Leistungen nach der türkischen Gesetzgebung beanspruchen, reichen ihre Gesuche direkt oder durch Vermittlung der SUVA bei der Sozialversicherungsanstalt oder der Pensionskasse ein. 3 In einem Drittstaat wohnhafte schweizerische und türkische Staatsangehörige, die wegen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit Leistungen der schweizerischen oder türkischen Unfallversicherung beanspruchen, wenden sich direkt an den zuständigen Träger.
Art. 25
1 In der Türkei wohnhafte schweizerische und türkische Staatsangehörige sowie deren Hinterlassene, die wegen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit Leistungen nach der schweizerischen Gesetzgebung beanspruchen, reichen ihre Gesuche direkt oder durch Vermittlung der Sozialversicherungsanstalt bei der SUVA ein. 2 In der Schweiz wohnhafte schweizerische und türkische Staatsangehörige sowie deren Hinterlassene, die wegen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit Leistungen nach der türkischen Gesetzgebung beanspruchen, reichen ihre Gesuche direkt oder durch Vermittlung der SUVA bei der Sozialversicherungsanstalt oder der Pensionskasse ein. 3 In einem Drittstaat wohnhafte schweizerische und türkische Staatsangehörige, die wegen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit Leistungen der schweizerischen oder türkischen Unfallversicherung beanspruchen, wenden sich direkt an den zuständigen Träger.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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