Verwaltungsvereinbarung über die Durchführung des Abkommens zwischen der Schweiz und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit vom 1. Mai 1969
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 30
1 Bei der Anwendung von Artikel 18 Absatz 1 des Abkommens wird die Arbeitsunfähigkeit durch ein, nach den vom Träger des Wohnortes angewandten Vorschriften ausgestelltes ärztliches Zeugnis bescheinigt. Der Versicherte teilt ausserdem dem genannten Träger Namen und Adresse seines Arbeitgebers mit. Der Träger des Wohnortes teilt dem zuständigen Träger die Dauer der Arbeitsunfähigkeit des Versicherten mit. Der zuständige Träger behält sich vor, den Versicherten durch einen Arzt seiner Wahl untersuchen zu lassen. 2 Weitere ärztliche Untersuchungen des Versicherten werden vom Träger des Wohnortes nach den von ihm anzuwendenden Vorschriften vorgenommen. Stellt dieser fest, dass der Versicherte die Arbeit wieder aufnehmen kann, so teilt er das Ende der Arbeitsunfähigkeit dem Versicherten sowie dem zuständigen Träger mit. 3 Verlangt der zuständige Träger die Auszahlung der Geldleistungen durch Vermittlung des Trägers des Wohnortes, so hat er in seiner Mitteilung den genauen Betrag sowie die Dauer der Leistungen anzugeben.
Art. 30
1 Bei der Anwendung von Artikel 18 Absatz 1 des Abkommens wird die Arbeitsunfähigkeit durch ein, nach den vom Träger des Wohnortes angewandten Vorschriften ausgestelltes ärztliches Zeugnis bescheinigt. Der Versicherte teilt ausserdem dem genannten Träger Namen und Adresse seines Arbeitgebers mit. Der Träger des Wohnortes teilt dem zuständigen Träger die Dauer der Arbeitsunfähigkeit des Versicherten mit. Der zuständige Träger behält sich vor, den Versicherten durch einen Arzt seiner Wahl untersuchen zu lassen. 2 Weitere ärztliche Untersuchungen des Versicherten werden vom Träger des Wohnortes nach den von ihm anzuwendenden Vorschriften vorgenommen. Stellt dieser fest, dass der Versicherte die Arbeit wieder aufnehmen kann, so teilt er das Ende der Arbeitsunfähigkeit dem Versicherten sowie dem zuständigen Träger mit. 3 Verlangt der zuständige Träger die Auszahlung der Geldleistungen durch Vermittlung des Trägers des Wohnortes, so hat er in seiner Mitteilung den genauen Betrag sowie die Dauer der Leistungen anzugeben.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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