Reglement über die Benützung der Bootsliegeplätze
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 11
1 Die nach altem Recht erteilten Bewilligungen an Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Schaffhausen oder einer Anrainergemeinde des Rheins zwischen Stein am Rhein und Buchberg, welche kein Gegenrecht gewährt, erlischt entschädigungslos per 31. Dezember 2018. 2 Vereine, welche im Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Reglements bereits einen Bootsliegeplatz benützen, können diesen Haftung Aufhebung bisherigen Rechts und Inkrafttreten Übergangsbestimmungen Weidlingsreglement 430.1 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 12. Juni 2018) 6 weiterhin nutzen. Bei Vereinsauflösung entfällt der Anspruch auf einen Bootsliegeplatz. 4) 3 Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Reglementes auf der Warteliste erfassten Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Schaffhausen oder in einer Anrainergemeinde des Rheins zwischen Stein am Rhein und Buchberg, welche kein Gegenrecht gewährt, bleiben auf der Liste bestehen. 4 Sind zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Reglementes auf der Warteliste mehrere Personen des gleichen Haushaltes erfasst, werden diese vor Inkrafttreten angeschrieben mit der Aufforderung, eine Person zu melden, welche auf der Liste belassen wird. Die Übrigen werden von der Liste gestrichen. Erfolgt innert Frist keine Meldung, wird die an oberster Stelle erfasste Person eines Haushaltes auf der Liste belassen, die nachfolgenden gestrichen. 5 Minderjährige Personen, welche sich zum Zeitpunkt des Beschlusses des vorliegenden Reglements auf der Warteliste befinden, werden auf dieser belassen. 6 Die auf der Warteliste erfassten Personen werden von der Stadtpolizei schriftlich über die Änderungen informiert und gleichzeitig eingeladen, für die weitere Erfassung auf der Warteliste die Gebühr gemäss Art. 2 Abs. 2 zu leisten. 7 Die separaten Wartelisten gemäss Ziff. 2 Abs. 3 des Reglements in der Fassung vom 9. März 1999 für Boote mit und ohne Motor werden gemäss Eingangsdatum der jeweiligen Anmeldungen zusammengeführt. _________________________ Fussnoten: 1) Zurzeit Fr. 258.00 zuzüglich Mehrwertsteuer. 2) Zurzeit Euro 50.00 zuzüglich Mehrwertsteuer und Verwaltungskosten. 3) Änderung gemäss Stadtratsbeschluss vom 17. Mai 2016. 4) Änderung gemäss Stadtratsbeschluss vom 24. Oktober 2017. 5) Gemäss Verfügung des Kompetenzzentrums Tiefbau, Abteilung Gewässer, vom 30. Mai 2018, sind künftige Reglementsänderungen durch das Kompetenzzentrum Tiefbau zu genehmigen.
Art. 11
1 Die nach altem Recht erteilten Bewilligungen an Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Schaffhausen oder einer Anrainergemeinde des Rheins zwischen Stein am Rhein und Buchberg, welche kein Gegenrecht gewährt, erlischt entschädigungslos per 31. Dezember 2018. 2 Vereine, welche im Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Reglements bereits einen Bootsliegeplatz benützen, können diesen Haftung Aufhebung bisherigen Rechts und Inkrafttreten Übergangsbestimmungen Weidlingsreglement 430.1 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 12. Juni 2018) 6 weiterhin nutzen. Bei Vereinsauflösung entfällt der Anspruch auf einen Bootsliegeplatz. 4) 3 Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Reglementes auf der Warteliste erfassten Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Schaffhausen oder in einer Anrainergemeinde des Rheins zwischen Stein am Rhein und Buchberg, welche kein Gegenrecht gewährt, bleiben auf der Liste bestehen. 4 Sind zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Reglementes auf der Warteliste mehrere Personen des gleichen Haushaltes erfasst, werden diese vor Inkrafttreten angeschrieben mit der Aufforderung, eine Person zu melden, welche auf der Liste belassen wird. Die Übrigen werden von der Liste gestrichen. Erfolgt innert Frist keine Meldung, wird die an oberster Stelle erfasste Person eines Haushaltes auf der Liste belassen, die nachfolgenden gestrichen. 5 Minderjährige Personen, welche sich zum Zeitpunkt des Beschlusses des vorliegenden Reglements auf der Warteliste befinden, werden auf dieser belassen. 6 Die auf der Warteliste erfassten Personen werden von der Stadtpolizei schriftlich über die Änderungen informiert und gleichzeitig eingeladen, für die weitere Erfassung auf der Warteliste die Gebühr gemäss Art. 2 Abs. 2 zu leisten. 7 Die separaten Wartelisten gemäss Ziff. 2 Abs. 3 des Reglements in der Fassung vom 9. März 1999 für Boote mit und ohne Motor werden gemäss Eingangsdatum der jeweiligen Anmeldungen zusammengeführt. _________________________ Fussnoten: 1) Zurzeit Fr. 258.00 zuzüglich Mehrwertsteuer. 2) Zurzeit Euro 50.00 zuzüglich Mehrwertsteuer und Verwaltungskosten. 3) Änderung gemäss Stadtratsbeschluss vom 17. Mai 2016. 4) Änderung gemäss Stadtratsbeschluss vom 24. Oktober 2017. 5) Gemäss Verfügung des Kompetenzzentrums Tiefbau, Abteilung Gewässer, vom 30. Mai 2018, sind künftige Reglementsänderungen durch das Kompetenzzentrum Tiefbau zu genehmigen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.