Reglement über die Benützung der Bootsliegeplätze
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 2 II. Warteliste
1 Die Stadtpolizei führt je eine gebührenpflichtige Warteliste für natürliche Personen sowie für Weidlingsvereine. Eintragungen erfolgen in der Reihenfolge der Anmeldung. 3) Zur Stärkung des Ver trauens in den Zuteilungsprozess steht Anwärterinnen und Anwärtern die Einsichtnahme in die Warteliste bei der Stadtpolizei offen. 2 Die Bearbeitungsgebühr für die Warteliste beträgt Fr. 30.00 und wird alljährlich erhoben. Wird diese Gebühr von einer Anwärterin oder einem Anwärter nicht fristgerecht bezahlt (spätestens nach der 1. Mahnung), wird er oder sie entschädigungslos von der Warteliste gestrichen. 3 Anwärterinnen und Anwärter müssen zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Warteliste für natürliche Personen volljährig sein und im Kanton Schaffhausen Wohnsitz haben. 3) Ebenfalls zulässig ist der Grundsatz Warteliste Weidlingsreglement 430.1 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 12. Juni 2018) 2 Wohnsitznachweis in einer Anrainergemeinde des Rheins zwischen Stein am Rhein und Buchberg, welche Schaffhauser Kantonsbewohnerinnen und -bewohnern Gegenrecht gewährt. Bei Wegzug verbleiben Anwärterinnen und Anwärter auf der Warteliste. 4 Wartelistenplätze können nicht vererbt oder abgetreten werden. 5 Pro Haushalt kann nur eine Person in die Warteliste eingetragen werden.
Art. 2 II. Warteliste
1 Die Stadtpolizei führt je eine gebührenpflichtige Warteliste für natürliche Personen sowie für Weidlingsvereine. Eintragungen erfolgen in der Reihenfolge der Anmeldung. 3) Zur Stärkung des Ver trauens in den Zuteilungsprozess steht Anwärterinnen und Anwärtern die Einsichtnahme in die Warteliste bei der Stadtpolizei offen. 2 Die Bearbeitungsgebühr für die Warteliste beträgt Fr. 30.00 und wird alljährlich erhoben. Wird diese Gebühr von einer Anwärterin oder einem Anwärter nicht fristgerecht bezahlt (spätestens nach der 1. Mahnung), wird er oder sie entschädigungslos von der Warteliste gestrichen. 3 Anwärterinnen und Anwärter müssen zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Warteliste für natürliche Personen volljährig sein und im Kanton Schaffhausen Wohnsitz haben. 3) Ebenfalls zulässig ist der Grundsatz Warteliste Weidlingsreglement 430.1 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 12. Juni 2018) 2 Wohnsitznachweis in einer Anrainergemeinde des Rheins zwischen Stein am Rhein und Buchberg, welche Schaffhauser Kantonsbewohnerinnen und -bewohnern Gegenrecht gewährt. Bei Wegzug verbleiben Anwärterinnen und Anwärter auf der Warteliste. 4 Wartelistenplätze können nicht vererbt oder abgetreten werden. 5 Pro Haushalt kann nur eine Person in die Warteliste eingetragen werden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.