Reglement über die Benützung der Bootsliegeplätze
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 4
1 Die Stadtpolizei kann Vereine mit Sitz in Schaffhausen oder einer Anrainergemeinde des Rheins zwischen Stein am Rhein und Buchberg mit mindestens 15 Mitgliedern bei der Vergabe von Bootsliegeplätzen bevorzugen. Die Vereine müssen sich an einen offenen Benutzerkreis wenden und als Zweck in den Statuten die gemeinschaftliche Nutzung des Rheins mit Weidlingen vorsehen. 2 Die Stadtpolizei kann Vereinen nach Abs. 1 Bootsliegeplätze privilegiert, ohne Berücksichtigung der Warteliste für Privatpersonen, zuweisen. Können nicht alle Vereine bei der Vergabe berücksichtigt werden, werden sie nach Eingangsdatum ihrer Bewerbung auf einer separaten Warteliste geführt. Bezüglich Gebühren gilt Art. 2 sinngemäss. 3) 3 Mit der privilegierten Liegeplatzvergabe soll möglichst vielen Personen Zugang zum Rhein ermöglicht werden. 4 Die Vereine organisieren sich selbst, wobei die Stadt Schaffhausen mit denselben einen Nutzungsvertrag abschliesst. 5 Bei Vereinsauflösung oder bei Wegfall einer Voraussetzung nach Abs. 1 entfällt der Anspruch auf einen Bootsliegeplatz per sofort.
Art. 4
1 Die Stadtpolizei kann Vereine mit Sitz in Schaffhausen oder einer Anrainergemeinde des Rheins zwischen Stein am Rhein und Buchberg mit mindestens 15 Mitgliedern bei der Vergabe von Bootsliegeplätzen bevorzugen. Die Vereine müssen sich an einen offenen Benutzerkreis wenden und als Zweck in den Statuten die gemeinschaftliche Nutzung des Rheins mit Weidlingen vorsehen. 2 Die Stadtpolizei kann Vereinen nach Abs. 1 Bootsliegeplätze privilegiert, ohne Berücksichtigung der Warteliste für Privatpersonen, zuweisen. Können nicht alle Vereine bei der Vergabe berücksichtigt werden, werden sie nach Eingangsdatum ihrer Bewerbung auf einer separaten Warteliste geführt. Bezüglich Gebühren gilt Art. 2 sinngemäss. 3) 3 Mit der privilegierten Liegeplatzvergabe soll möglichst vielen Personen Zugang zum Rhein ermöglicht werden. 4 Die Vereine organisieren sich selbst, wobei die Stadt Schaffhausen mit denselben einen Nutzungsvertrag abschliesst. 5 Bei Vereinsauflösung oder bei Wegfall einer Voraussetzung nach Abs. 1 entfällt der Anspruch auf einen Bootsliegeplatz per sofort.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.